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Das Leben des Brian

Ein Rechtsreferendar beteiligte sich an Ausschreitungen in Connewitz – nun kämpft er um seine juristische Karriere.

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Der gebürtige Freitaler kämpft vor dem Landgericht in Leipzig (Foto) um einen Freispruch.
Der gebürtige Freitaler kämpft vor dem Landgericht in Leipzig (Foto) um einen Freispruch. © Hendrik Schmidt/dpa

Von Sven Heitkamp 

Leipzig. Als im Januar 2016 mehr als 200 Neonazis und Hooligans den linksalternativen Leipziger Stadtteil Connewitz überfielen, war auch Rechtsreferendar Brian E. dabei. Der 27-jährige, gebürtige Freitaler wird zurzeit im Justizdienst am Chemnitzer Landgericht ausgebildet. Nun kämpft er in einem Berufungsprozess in Leipzig um einen Freispruch – und um seine berufliche Existenz. Ein für Mittwoch erwartetes Urteil konnte nun noch nicht gesprochen werden. Brian E. bestand darauf, Zeugen nochmals vorzuladen, die nicht vor dem Landgericht erschienen waren. Die Verhandlung soll am 3. Dezember fortgesetzt werden.

Das Amtsgericht hatte Brian E. wegen seiner Beteiligung an den Krawallen wegen schweren Landfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Dagegen ging der Beschuldigte vor, auch wenn er seine Teilnahme an dem gewalttätigen Aufmarsch der rechten Szene nicht bestritten hat. Damals waren zwei Dutzend Geschäfte, Bars und Wohnungen und 18 Autos von Vermummten zerstört oder beschädigt worden. 

Die Polizei konnte 215 Straftäter in einer Connewitzer Seitenstraße festsetzen. Drei Opfer schilderten Mittwoch vor dem Landgericht noch einmal, wie die Hooligans in Formation durch die Straße marschierten und auf Autos und Läden einschlugen. Das Amtsgericht hat bislang mehr als 20 Angeklagte wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt, einige gingen in Berufung.

Brian E. argumentiert, er habe nur an einer Demonstration gegen Linksextremismus teilnehmen wollen. Er habe nicht gewusst, dass das Stadtviertel „in Schutt und Asche“ gelegt werden solle. Auch an Pegida-Demos in Dresden hatte er sich schon beteiligt. Sollte das Landgericht Brian E. erneut schuldig sprechen, dürfte er auch Revision am Oberlandesgericht in Dresden einlegen, um Zeit zu gewinnen.

Ein Richterspruch, der seine juristische Laufbahn massiv behindern könnte, wird dann möglicherweise erst nach seinem zweiten Staatsexamen rechtskräftig. Allerdings läuft gegen ihn in Österreich auch ein Strafverfahren wegen „Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung“. Auf einem Foto im Internet zeigt der Kampfsportler seinen freien Oberkörper mit Tätowierungen mit Hakenkreuzen und anderen rechtsextremistischen Symbolen. Auch das Oberlandesgericht, das für Sachsens Rechtsreferendare verantwortlich ist, hatte ihn deswegen angezeigt.