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Das Richterbier ist Wachauer Bier

Zu der Vielzahl von Streitigkeiten zwischen dem Inhaber des Lehens Lomnitz, Dr. Georg von Oppel, und seinen Untertanen kam auch der um das Biertrinken. Doch im Gegensatz zu seinem Vorgänger, dem Adligen...

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Von Hans-Werner Gebauer

Zu der Vielzahl von Streitigkeiten zwischen dem Inhaber des Lehens Lomnitz, Dr. Georg von Oppel, und seinen Untertanen kam auch der um das Biertrinken. Doch im Gegensatz zu seinem Vorgänger, dem Adligen von Schönfeld auf Wachau, ließ der Kanzler des Sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. den Lomnitzern ziemlich freie Hand.

Seit 1548 hatten die Wachauer Rittergutsbesitzer es nicht vermocht, Wachauer Bier in guter Qualität herzustellen oder auch nur zu liefern. „Es sei schal und sauer“, so eine der notierten Meinungen in einem Recess um 1550. Daraufhin hatte Kurfürst Moritz anordnen lassen: „Die Lomnitzer wollen das Bier in der Radeberger Pflege ihres Gefallens holen“ und hatte sicher damit das Bier der Radeberger Braukommune gemeint.

Händler brachten Bier aus Großenhain mit

Doch es hatte sich eine Tatsache eingebürgert, die damals nicht zur Sprache kam. Durchziehende Fuhrleute brachten „Haynsches Bier“, d. h. Bier aus der Stadt Großenhain mit. Es war im Fass preiswerter als das Radeberger und brauchte nicht geholt zu werden. Da die Radeberger ob der Zugehörigkeit des Dorfes Lomnitz zur Herrschaft Wachau keinen direkten Zugriff auf den Vertrieb hatten, versuchten sie es neben des sich öfteren Beschwerens beim Kurfürsten auch mit rigoroseren Methoden.

So wurden Lomnitzer Fuhrleute bei der Durchfahrt durch Radeberg extra kontrolliert und mussten teilweise einen höheren Zoll bezahlen. Dies war vor allem bei den Sandsteinfuhren so, denn die Lomnitzer mussten von Pirna kommend durch Radeberg. Auch hatte man im Ort Gewährsleute, die ihnen berichteten, wenn Großenhainer Fuhrleute lieferten. Kamen diese dann an das Radeberger Stadttor, konnte es schon vorkommen, dass der Stadtrat kurzerhand das Fuhrwerk beschlagnahmte. Mancher zahlte lieber ein Ablösegeld als sich lange mit dem mächtigen Stadtrat und seinem Geleitseinnehmer anzulegen.

Bewegung kam erst in die Sache, als der Wachauer Grundherr anordnete, dass der eingesetzte Richter zu Lomnitz das Wachauer Bier auszuschenken habe. „Richterbier ist Wachauer Bier!“, so die Festlegung.

Doch die Lomnitzer waren nicht verpflichtet, in ihrer Dorfschenke das Bier zu trinken, denn ein so genanntes Gemeindebier gab es nicht. So ging man auch in die Nachbarorte und der Privathandel mit Großenhainer Bier hörte nie ganz auf.

Weniger Tranksteuer

für die Wachauer

Doch auch Wachau reagierte. Den Lomnitzern wurde die Tranksteuer halbiert, und da ließ sich dann doch mancher bewegen, das Wachauer Bier zu trinken. Als dann Dr. Georg von Oppel Lomnitz im Jahre 1631 im lehensrechtlichen Sinn übernahm, ordnete er kurzerhand an: „Das Holen des Bieres bleibt frei“. Es war ja sowieso kurios. Oppel ließ sich seine Bierstrafen in Freiberger Bier vergelten, und durch diese Tatsache war ihm der Bierstreit erst recht gleichgültig. Zumal er 1634 eine Brauerei im Ort errichten ließ. Doch durch die Ereignisse des Dreißigjährigen Krieges kam diese nicht richtig in Schwung. 1677 hat sie urkundlich nachweisbar gebraut. Doch auch da schien der Geschmack nicht besonders, zumal auch die nunmehrigen Rittergutsbesitzer in Lomnitz weiter Freiberger Bier tranken.

So hatten die Lomnitzer immer die Freiheit der Bierwahl. Selbst die Gerichtsschöffen tranken oft Großenhainer Bier. Es war meistens preiswerter als das Radeberger.

Wie die Gepflogenheiten beim Biertrinken der Wachauer und Lomnitzer heute sind, kann man nicht sagen. Jeder muss selbst einschätzen, für welche Sorte sein Geldbeutel reicht und welches Bier ihm am besten schmeckt. Am berühmtesten dürfte allerdings das Radeberger sein.