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Das sagt ein Anwalt zur Parkabzocke

Eine Löbauerin muss 30 Euro "Vertragsstrafe" zahlen, weil sie beim Netto-Markt keine Parkscheibe nutzte. So einfach geht's aber nicht, sagt der Anwalt.

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b © Markus van Appeldorn

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Torsten Mengel

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