Kinder, deren Eltern getrennt sind, haben Anspruch auf Unterhalt. Zahlungspflichtig ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt. Die monatliche Höhe richtet sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 16. Dezember die Unterhaltstabelle für 2020 herausgegeben. Sie ist die bundesweite Richtlinie, der auch Sachsen folgen wird, hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag entschieden.
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