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„Das war eine politisch motivierte Entscheidung“

Den Leipziger Verfassungsrechtler Jochen Rozek überzeugt das Urteil des Verfassungsgerichts zur AfD-Landesliste nicht.

Von Andrea Schawe
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Die AfD feiert ihren Teilerfolg: Joachim Keiler, Sachsens AfD-Chef Jörg Urban und AfD-Jurist Michael Elicker (v.l.) nach der Urteilsverkündung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Leipzig.
Die AfD feiert ihren Teilerfolg: Joachim Keiler, Sachsens AfD-Chef Jörg Urban und AfD-Jurist Michael Elicker (v.l.) nach der Urteilsverkündung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Leipzig. © Sebastian Willnow/dpa

Die AfD kann zur Landtagswahl in Sachsen mit 30 Bewerbern auf ihrer Landesliste antreten. Das hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof am Donnerstag entschieden und damit eine Entscheidung der Landeswahlleiterin teilweise aufgehoben. Der Landeswahlausschuss hatte die Liste wegen formaler Fehler gekürzt und nur 18 Kandidaten zugelassen.

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