Von Thomas Mielke
Der Stadtrat hat auf geänderte Gesetze des Freistaates zum Baumschutz aus dem Oktober 2010 reagiert und die Zittauer Satzung angepasst. Das sind die wichtigsten Änderungen:
Pappeln, Baumweiden und Birken dürfen gefällt werden
Nicht mehr geschützt sind Bäume und Sträucher auf Deichen, -schutzstreifen, Wasserspeichern und Rückhaltebecken, Nadelbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf bebauten Grundstücken, wenn sie nicht durch andere Vorschriften geschützt sind. Schon bisher ausgenommen waren unter anderem Bäume in Obstplantagen, Baumschulen, Gärtnereien und an Eisenbahnstrecken sowie Bäume und Hecken in Kleingärten.
Vor allem bei der Fraktion von SPD und Grüne sorgte der aufgehobene Schutz für die Deichbäume für Aufregung. Hatte sich doch der Stadtrat erst ein Jahr zuvor mit einen Beschluss gegen die Ankündigung der Landestalsperrenverwaltung, etwa 1000 Bäume auf Deichen im Stadtgebiet fällen zu wollen, gewandt. „Wir haben keinen Spielraum“, entgegnete Rosita Pohl, für den Baumschutz bei der Verwaltung zuständig, mit dem Verweis auf das Landesgesetz.
Bäume mit über einem Meter Stammumfangbleibengeschützt
Geschützt bleiben Bäume mit einem Stammumfang von einem Meter und mehr (gemessen einen Meter über dem Boden), Ersatzpflanzungen, Bäume, die in Bebauungsplänen oder Baugenehmigungen verankert sind, und alle in Parks, Grünanlagen und entlang von Straßen gepflanzte Gehölze.
An neue Straßen müssen keine Bäume mehr gepflanzt werden
An Ränder von neuen Straßen oder Wegen mussten Bäume geplanzt werden. Das ist nun nicht mehr so.
Reagiert die Stadt langsam, gilt Antrag als genehmigt
Die Stadtverwaltung muss Ausnahmeanträge jetzt innerhalb von drei Wochen bearbeiten. Schafft sie das nicht, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Ist der Antrag schwierig zu entscheiden, kann die Verwaltung die Frist einmal „angemessen“ verlängern. Das muss sie schriftlich mitteilen. Für die Bearbeitung von Ausnahmeanträgen werden keine Gebühren erhoben. Anders sieht das bei einer generellen Befreiung aus.
Fällungen nur im Winterhalbjahr möglich
Die Stadt muss die Ausnahmen für das Fällen von Bäumen in der Regel auf das Winterhalbjahr begrenzen.
Vorschriften gelten jetzt auch für die Ortsteile
Die zuletzt eingemeindeten Ortsteile Hirschfelde, Wittgendorf, Schlegel und Dittelsdorf wurden in die neue Satzung eingefügt.
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