Von Ines Scholze-Luft
Der Radebeuler Ortsteil Fürstenhain braucht vor Altkötzschenbroda dringend einen Deich. Beim letzten Hochwasser sind die Schutzversuche der Siedlung von den Wassermassen einfach weggespült worden, Anwohner mit ihren Häusern jämmerlich abgesoffen. Aber was Anwohner und Deichplaner wollen, sieht die Kirche anders. Speziell die Ausführung an der Kirche, denn bis auf deren Gelände soll der Deich reichen. Jetzt liegt die Sache sogar beim Verwaltungsgericht in Dresden.

Doch die neueste Information klingt zuversichtlich. Das Gericht in Dresden kann einen Verhandlungstermin im August streichen. Im Verfahren Friedenskirchgemeinde Radebeul gegen den Freistaat Sachsen. Der Termin wurde auf Antrag der Beteiligten aufgehoben, da diese nunmehr eine gütliche Einigung anstreben würden, teilt Gerichtssprecher Robert Bendner mit.
Nachdem die Landesdirektion das Planfeststellungsverfahren für Fürstenhain abgeschlossen und die Landestalsperrenverwaltung (LTV) endlich Baurecht bekommen hatte, klagte die Friedenskirchgemeinde. Begründung: Weil sie kein Mitspracherecht zur konkreten Gestaltung im Bereich der Kirche erhalten habe. Mit der Klage wolle die Kirchgemeinde den Deichbau weder behindern noch verzögern, hatte Anke Mondschein zwar beteuert. Sie spricht in der Sache für die Gemeinde.
Doch Klage und Gericht und eine Verzögerung sind genau das, was die Anwohnerinitiative Hochwasserschutz befürchtet. Deshalb hatten sich die Fürstenhainer an die Landesdirektion – als Beklagte und Urheberin des Planfeststellungsbeschlusses – mit der Frage gewandt, ob sich denn nach der Klage schon etwas getan, ob sich die Kirche bewegt habe, so Initiativmitglied Michael Poller. Die Antwort war negativ und die Fürstenhainer weiter in großer Sorge um den Hochwasserschutz.
Deshalb habe man schon über neue Aktionen nachgedacht und auch Radebeuls OB Bert Wendsche informiert. Worauf sich schließlich die Kirchgemeinde meldete. Es gebe neue Vorschläge von ihr. Ein Gütigkeitstermin sei Anfang Juli geplant. Der solle als Vor-Ort-Termin an der Friedenskirche stattfinden. Mit Kirchgemeinde, Landesdirektion und Landestalsperrenverwaltung. Sowie einer Diskussion über die Vorschläge der Kirchgemeinde, wenn diese von den Landesdenkmalschützern als diskussionswürdig erachtet werden. Solange das alles im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses bleibt, ist das in Ordnung, sagt Michael Poller von der Flutschutzinitiative. „Erst wenn das Planfeststellungsverfahren wieder aufgerollt wird, werden wir rebellisch.“
Dass Hoffnung angebracht sein könnte, lässt auch die Friedenskirchgemeinde durchblicken. Auf deren Betreiben sei der Gerichtstermin verschoben worden, sagt Kirchvorstandsmitglied Birgit Andert. Sie betont, dass sich die Klage nicht gegen das Vorhaben an sich richte. Und dass die Kirche zu bestimmten Kompromissen bereit sei. Die intensiven Gespräche mit Landestalsperrenverwaltung und Landesdirektion zielen auf eine außergerichtliche Einigung im Vergleich, so Birgit Andert. Noch im Sommer wolle man so zu Potte kommen.
Die Klage sei aufgeschoben, weil man zueinanderfinden, sich in den Gesprächen in der Mitte treffen und eine ansprechende Gestaltung an der Kirche erreichen will.
Dass eine aufgeschobene Klage keine endgültige Lösung ist, macht LTV-Betriebsleiterin Birgit Lange klar. Ein zeitlicher Aufschub der Klage bedeute für die LTV, dass der Deichbau nicht ausgeschrieben werden kann, solange rechtliche Belange dagegen sprechen. Und das könne auch bedeuten, dass der Zeitplan, mit dem Bau der Hochwasserschutzanlage noch 2016 zu beginnen, nicht umgesetzt werden kann. Für die Bauausführung selbst sei eine Zeit von etwa zwei Jahren vorgesehen.
OB Bert Wendsche (parteilos) hofft sehr, dass sich beide Seiten bald einigen. Und er sieht dafür jetzt durchaus positive Signale. Vor allem durch das Bemühen aller Beteiligten um eine Lösung. Die Zeit dränge nicht nur, weil niemand weiß, wann das nächste Hochwasser kommt. Sondern weil europäische Mittel verbaut werden. Die müssen abfließen, sagt der OB.