Darf man jetzt einfach so demonstrieren?

Der Pirnaer Landrat Michael Geisler (CDU) stellte im Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am Montag noch mal klar, dass angemeldete Versammlungen auch genehmigt werden. Er verwies darauf, dass in der Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen vom 17. April eine Öffnungsklausel dafür vorgesehen war, die das Landratsamt in etwa am 1. Mai auch angewendet hat.
Seit 15. Mai sind wieder Versammlungen nach Versammlungsrecht in unbegrenzter Teilnehmerzahl möglich, bei zwei Voraussetzungen. Die Abstandsregelung von 1,5 Meter zwischen Personen verschiedener Hausstände und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung sind gefordert.
Auch Spontan-Ansammlungen könnten ganz unbürokratisch noch vor Ort angezeigt werden, um "der Bedeutung der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen und entsprechende Aktionen zuzulassen", erklärte die Ordnungs-Beigeordnete des Landrats, Kati Hille (CDU), schriftlich zur Kreistagssitzung.
Dazu wurden bei spontanen Menschenansammlungen auch gezielt Personen angesprochen. "In der Regel wurde allerdings nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, spontan eine Versammlung anzuzeigen und entsprechend anzumelden", so Hille. Die Verantwortung für die Einhaltung der Auflagen wollte offenbar niemand die Verantwortung übernehmen.
Dann gilt das allerdings als verbotene Ansammlung gemäß Corona-Schutz-Verordnung und die Polizei muss Maßnahmen ergreifen, um die Ansammlungen aufzulösen. Der Landrat wies auch noch mal darauf hin, dass die entsprechenden Artikel des Grundgesetzes - wie das selbst im Grundgesetz beschrieben ist - durch weitere Gesetze wie etwa das Infektionsschutzgesetz zeitweise eingeschränkt werden können.
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