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Der gestrenge Richter von Oschatz

Der Richter, der einen Mügelner wegen der Ausschreitungen zur Haft verurteilte, ist nicht für harte Strafen bekannt.

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Von Lars Rischke

Klaus Denk nahm sich gut eine halbe Stunde Zeit, um über die Entscheidung nachzudenken. Das ist nicht wenig an einem Amtsgericht, in dem Urteile mitunter wie am Fließband produziert werden. Denk ist der Richter, der am Dienstagabend das Urteil gegen einen 23-Jährigen fällte, der bei den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Mügeln im August ganz offensichtlich eine maßgebliche Rolle spielte.

Der Richter hatte eine Entscheidung verkündet, die selbst den Staatsanwalt überraschte: acht Monate ohne Bewährung wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung. Für den Angeklagten kam das unerwartet, er war schockiert. Der Mann aus Mügeln, nach Überzeugung des Richters einer der Rädelsführer der Ausschreitungen, will nicht ins Gefängnis. Gestern kündigte sein Anwalt an, man werde das Urteil anfechten.

Ein unübliches Urteil

Richter Denk gilt keineswegs als Hardliner. Er ist nicht für besonders drakonische Strafen bekannt – „kein Richter Gnadenlos“, versichern Kollegen. Und doch hat er ein Urteil gefällt, das auch Juristen für ungewöhnlich hart halten. In einem solchen Fall, bei einem nicht Vorbestraften und einem Teilgeständnis hätte man durchaus mit Bewährung rechnen können, heißt es. Das Urteil sei schon unüblich. Strafrechtler betonen zugleich, jeder Richter habe einen gewissen Spielraum. Kollegen von Denk sagen, der 49-Jährige sei erfahren und gewissenhaft. „Das war kein Schuss aus der Hüfte.“

Auch wenn Denk seit vielen Jahren in Sachsen Urteile spricht, kann er seine Herkunft nur schwer verleugnen. Sein fränkischer Dialekt ist nicht zu überhören. Nach Studium und Referendariat in Bayern war er an verschiedenen Gerichten tätig, unter anderem in Nürnberg-Fürth, Zwickau und Pirna. Es folgten Stationen als Richter und Staatsanwalt in Pirna und Dresden. Ende 2003 wurde Denk zum Direktor des Oschatzer Amtsgerichtes befördert. Das Justizministerium lobte damals sein überdurchschnittliches Fachwissen und seine ausgeprägte Führungsstärke. Zum jetzigen Fall will das Ministerium ausdrücklich keinen Kommentar abgeben. Auch Richter Denk will sich zunächst nicht weiter äußern, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Auch mehr könnte es werden

Denk hatte in der Begründung ausgeführt, die Sozialprognose sei zwar günstig, weitere Straftaten nicht zu erwarten. Das Urteil solle aber auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben. „Wenn man so etwas durchgehen lässt, wird das als Aufforderung zum Tanz verstanden.“ Mit der rechtlichen Begründung liegt Denk nach Einschätzung von Kollegen keineswegs daneben. Denn Urteile sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur den Täter selbst beeindrucken, sondern durchaus auch mögliche Nachahmer. Denkbar ist also, dass der Baumaschinist am Ende doch nicht ins Gefängnis muss. Aber auch, dass noch ein paar Monate hinzukommen.