Karlsruhe/Schmiedeberg. Die Bundesregierung darf die Osho-Bewegung, die auch in Schmiedeberg vertreten ist, als „Jugendsekte“ bezeichnen. Zu dem Schluss kam das Bundesverfassungsgericht. Es stärkte in zwei Grundsatzurteilen am Dienstag das Recht der Bundesregierung, die Bürger umfassend aufzuklären. Der Staat darf die Bürger öffentlich vor gefährlichen Produkten und anderen Risiken warnen. Allerdings müssen die Informationen sachgerecht sein.
Darunter fallen auch Warnungen vor religiösen Vereinigungen. Mitglieder der Bundesregierung hatten in den 80er Jahren Meditationsvereine der Osho-Bewegung als „Jugendsekte“, „destruktive religiöse Gruppe“ und „pseudoreligiöse Psycho-Gruppe“ bezeichnet.
Die Organisation hatte die Bundesrepublik vor dem Ober- und dem Bundesverwaltungsgericht vergeblich auf Unterlassung verklagt. Dagegen legte die Bewegung Verfassungsbeschwerde ein, die nur in einem Teilbereich Erfolg hatte. So seien der Regierung diffamierende oder verfälschende Darstellungen untersagt. Demnach habe die Regierung zwar von einer „Jugendsekte“ sprechen, die Bewegung aber nicht als „pseudoreligiös“ bezeichnen dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht betonte: „Zur Aufgabe der Staatsleitung der Regierung gehört es, durch rechtzeitige Informationen die Bewältigung von Konflikten in Staat und Gesellschaft zu erleichtern, auf Krisen schnell und sachgerecht zu reagieren sowie den Bürgern zu Orientierungen zu verhelfen.“
1998 hat aber eine Enquete-Kommission des Bundestages empfohlen, auf den Begriff Sekte zu verzichten, da er unscharf und missverständlich ist. (SZ/AP)