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Der Vergessliche

Ein Angeklagter hat die Arbeitsagentur um 555 Euro betrogen. Wenn es schlecht läuft, muss er ins Gefängnis.

Von Jürgen Müller
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Arbeitslos gemeldet hat sich der Angeklagte nach seiner Haftsofort. Als er einen Job hatte, vergaß er aber die Abmeldung.
Arbeitslos gemeldet hat sich der Angeklagte nach seiner Haftsofort. Als er einen Job hatte, vergaß er aber die Abmeldung. © Daniel Förster

Der 35-jährige Meißner gibt alles zu, spricht von einem „Schusselfehler“. Der kann ihn aber locker ins Gefängnis bringen. Doch dazu später. Dem Mann wird vorgeworfen, die Arbeitsagentur betrogen zu haben. Um 555 Euro. Das ist das Arbeitslosengeld, das ihm gezahlt wurde, obwohl er längst schon wieder einen Job hatte. 

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