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Der Weg, der nicht mehr zugänglich ist

Das sächsische Straßengesetz wurde geändert. Öffentliche Wege könnten bald privat werden. In Cunnersdorf gibt es dazu schon lange Streit.

Von Kathrin Krüger
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An den früher öffentlichen Rad- und Fahrweg am Schloss Cunnersdorf ist kein Rankommen mehr, seit die Schlossbesitzer das Tor geschlossen halten. Ist das rechtens?
An den früher öffentlichen Rad- und Fahrweg am Schloss Cunnersdorf ist kein Rankommen mehr, seit die Schlossbesitzer das Tor geschlossen halten. Ist das rechtens? © Kristin Richter

Cunnersdorf. Eine öffentliche Bekanntmachung im letzten Ebersbacher Amtsblatt - und in weiteren Gemeindeblättern - hat es in sich: Sind Straßen, Wege oder Plätze nicht in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, heißt es da, verlieren sie ihren Status als öffentlich. Denn das sächsische Straßengesetz ist in diesem Punkt neu gefasst worden. 

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