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Detektiv erwischt Kupferdiebe

Zwei Dresdner stehlen in dem Coswiger Betrieb, in dem sie beschäftigt sind.Sie werden gekündigt und stehen nun vor Gericht.

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Von Lisa Grundmann

Aus unseren Betrieben ist noch viel mehr rauszuholen, lautete ein doppeldeutiger Spruch aus DDR-Zeiten. Die beiden Angeklagten nahmen das nur allzu wörtlich. Sie stahlen aus einer Coswiger Firma insgesamt sechs Säcke mit Kupferpulver, insgesamt 120 Kilogramm. Das Pulver sollte zu Geld gemacht werden. Rund 240 Euro waren die sechs Säcke wert. Zweimal schlugen die Diebe zu, gingen dabei immer nach der gleichen Methode vor. Nachts legten sie die Säcke unter das Tor, transportierten sie dann mit einem Pkw ab. Auf das Betriebsgelände zu kommen, war für die 27 und 31 Jahre alten Angeklagten allerdings kein Problem: Sie waren bei der Coswiger Firma angestellt.

Weil in der Firma der erste Diebstahl bemerkt wurde, heuerte sie einen Detektiv an. Eine Videoüberwachung des Betriebsgeländes wurde abgelehnt wegen Datenschutzbedenken.

Dilettantischer Detektiv

Der Detektiv observierte das Firmengelände mehrere Tage. Nur durch ein bestimmtes Tor hätten die Diebe Lagermaterial entwenden können. Nach kürzester Zeit konnte der Mann Auffälligkeiten am Tor feststellen. Er sah genauer nach und entdeckte einen versteckten Sack. Etwas später fuhr ein Pkw vor. „Der Fahrer hat dann das Licht ausgemacht und gewendet, so dass ich weder Autotyp noch Personen erkennen konnte“, erklärt der Detektiv dem Richter. Offenbar hat er sich ziemlich dilettantisch angestellt. Die Verdächtigen bekommt er jedenfalls nicht zu fassen. Wahrscheinlich hatten die Täter ihn entdeckt und schnell das Weite gesucht. „Ich habe dann das Paket mit Spezialspray zur Nachweisprüfung besprüht“, sagte der Detektiv.Weiterhin konnte durch betriebsinterne Recherchen die Zahl des Täterkreises eingeschränkt werden, so der Firmenbesitzer, der ebenfalls als Zeuge aussagt. Unter anderem wurden dafür Mitarbeiter befragt, welche sich wunderten, dass ihre beiden Kollegen in den Pausen immer verschwunden waren.

Nur eine Nacht später fand der Detektiv vier am Tor abgelegte Säcke. Wieder fuhr ein Pkw vor. Diesmal konnte er das Kennzeichen erkennen und es sich notieren.

Der Pkw war auf einen der jetzt angeklagten Mitarbeiter zugelassen. Erst stritten sie die Taten ab, gaben sie schließlich aber zu. Beide wurden fristlos entlassen. Außerdem wurden sie angezeigt. Vor Gericht sind die beiden Dresdner weniger gesprächig. Sie sagen überhaupt nichts. Das ist allerdings ihr gutes Recht als Angeklagte.

Gestraft durch Entlassung

Das Gericht spricht kein Urteil aus, sondern stellt das Verfahren ohne Auflagen ein. Der Richter begründet das damit, dass die beiden durch ihre Entlassung bereits für die Tat genug bestraft worden sind. Einer der Angeklagten ist seitdem arbeitslos, der andere verdient nur noch die Hälfte seines bisherigen Gehaltes.

Ganz ungeschoren kommen die beiden dann aber doch nicht davon. Die Kosten des Verfahrens werden zwar der Staatskasse auferlegt, ihre eigenen Kosten wie die für ihre Anwälte müssen die beiden aber selbst bezahlen.