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Die Beziehungs-Killerin

Manuela K. und Georg W. waren ein Paar. Beide lebten zusammen, bis Georg W. immer häufiger handgreiflich wurde und seine Partnerin schlug. Daraufhin trennte sie sich von ihm, vermietete jedoch noch Wohnräume in ihrem Haus an ihn.

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Manuela K. und Georg W. waren ein Paar. Beide lebten zusammen, bis Georg W. immer häufiger handgreiflich wurde und seine Partnerin schlug. Daraufhin trennte sie sich von ihm, vermietete jedoch noch Wohnräume in ihrem Haus an ihn. „Er wusste nicht, wo er hin sollte“, sagt Manuela K. Doch Georg W. akzeptierte die Trennung nicht.

Manuela K. stand nun wegen gefährlicher Körperverletzung vorm Amtsgericht Meißen. Allerdings machten die beiden vollkommen unterschiedliche Aussagen über den Vorfall. Manuela K. sagte aus, ihr ehemaliger Lebensgefährte hätte versucht, in ihren Wohnbereich einzudringen. „Er hat die Scheibe eingeschlagen. Ich hörte Glas klirren und wollte nachschauen“, sagt die Angeklagte. Als er dann mit einem Akku-Schrauber vor ihrem Gesicht „herumfuchtelte“, wollte sie sich nur schützen. Vom Ausräumen des Geschirrspülers hatte sie noch ein Kartoffelschäl-Messer in der Hand. Bei ihrer Verteidigungsbewegung rammte sie das Messer in den Unterarm von Georg W.

Der stimmte ihr nur in dem Punkt der zerstörten Scheibe zu. Weiter sagte Georg W. aus: „Ich wollte das Loch mit einem Holzbrett verschließen. Auf einmal war die Manuela da und rammte mir das Messer in den Arm.“ Er gab an, die beiden hätten immer noch zusammen gegessen. Dabei wäre es wegen einer anderen Frau zu Streit gekommen. Beide hatten angeblich nach dem Messerstich die Polizei und einen Krankenwagen benachrichtigt. Georg W. trug eine 30-prozentige Behinderung der Hand davon.

Richter Hellmich konnte keine Zeugen zu dem Vorfall anhören. Da er nicht wissen konnte, welcher der beiden Partner log, verurteilte er Manuela K. nicht. Sie muss aber 100 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von sechs Monaten leisten. Sollte sie sich daran nicht halten, würde es zu einer neuen Verhandlung kommen. Das wollen die beiden aber nicht. Georg W. erklärte: „Wir wollten gar keine Anzeige machen. Die Staatsanwaltschaft hat das von sich aus angezeigt.“ (ibr)