Theos obere Schneidezähne stehen über. Ein klarer Fall für den Kieferorthopäden, meinte seine Zahnärztin und überwies ihn zum Fachzahnarzt. Der vermaß die Zahnfehlstellung und konstatierte Handlungsbedarf – allerdings auf Kosten der Eltern. Denn der Überbiss fällt zwar mit 4,3 Millimetern deutlich aus. Er sei aber nicht groß genug, um eine Zahnkorrektur von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Die Mutter wendete sich an die SZ. „Wie kann das sein?“, will sie wissen. Dr. Uwe Reich, Referent für Kieferorthopädie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen und Vertragsgutachter, erklärt, wann Ansprüche bestehen.
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