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Die Rente in der Pandemie

Die Wirtschaftskrise trifft jetzt vor allem Arbeitnehmer und kleine Selbstständige. Rentner bleiben verschont – vorerst.

Von Peter Heimann
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© Marijan Murat/dpa

Angela Merkel, wäre sie darauf angewiesen oder eine ganz normale Arbeitnehmerin, hätte im April in gesetzliche Rente gehen können: regelgerecht und abschlagsfrei. Dann wäre sie auch betroffen, würden Vorschläge einiger Ökonomen Wirklichkeit. Die wollen die turnusmäßige Rentenerhöhung angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise ganz ausfallen lassen oder sie zumindest teilweise aussetzen. Doch das wird nicht passieren.

Die Bundeskanzlerin höchstselbst hat den rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern gerade versichert, trotz der Belastungen durch die Corona-Pandemie zur Rentengarantie zu stehen. Glücklicherweise sinken die Renten nicht, sondern legten in diesem Jahr deutlich zu, so Merkel im Bundestag: „Die Rentnerinnen und Rentner haben es verdient.“ Die Renten im Osten steigen brutto zum 1. Juli um 4,2 Prozent, im Westen immerhin um 3,45 Prozent. Es wird, so viel lässt sich heute schon prognostizieren, vorerst die letzte Anpassung in dieser Höhe sein.

Zwar wird das Rentenniveau im nächsten Jahr ziemlich stark steigen – von jetzt etwa 48 auf dann womöglich über 50 Prozent. Was eigentlich gut klingt, bringt zunächst aber keinem einzigen Rentner mehr Geld aufs Konto. Warum? Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis einer gesetzlichen Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren zu den aktuellen Durchschnittslöhnen. Ein steigendes Rentenniveau bedeutet, dass die Renten schneller steigen als die Löhne. Es wird allerdings nicht steigen, weil man die Rentner stärker am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen möchte. Im Gegenteil. Die durch das Coronavirus aus medizinischen Gründen verordnete wirtschaftliche Bremsung lässt die Gesamt-Lohnsumme kräftig schrumpfen. Allein bis zu zehn Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit werden dafür sorgen. Die Arbeitslosigkeit wird zudem wachsen. Dem absehbar niedrigeren Durchschnittslohn stehen dann die in diesem Jahr noch ordentlich steigenden Renten gegenüber.

Rentenkürzung ausgeschlossen

Das Prinzip der dynamischen Rente, nach dem die Renten der Entwicklung der Löhne folgen, würde eigentlich dazu führen, dass die Altersbezüge gesenkt werden müssten. Doch die Große Koalition hat während der Finanzkrise 2009 per Gesetz eine Rentengarantie eingeführt: Danach dürfen Renten selbst dann nicht gekürzt werden, wenn die Löhne schrumpfen.

Mit dieser Schutzklausel wurde als Korrektiv zugleich ein sogenannter Nachholfaktor ins Gesetz geschrieben. Der sollte am Ende wieder für Generationen-Fairness sorgen. Die Wirkungsweise: Wenn sich die Wirtschaft wieder erholt und auch die Löhne steigen, sollten die dann möglichen Rentenerhöhungen nur halb so hoch ausfallen wie nach der Rentenanpassungsformel eigentlich vorgesehen. Und zwar solange, bis die zuvor vermiedene Rentenkürzung wieder ausgeglichen ist. Diese Regelung, so der damalige Sozialminister Olaf Scholz (SPD), sorge für Gerechtigkeit zwischen Jungen und Alten, zwischen Beitragszahlern und Rentnern.

Doch sein Nach-Nachfolger Hubertus Heil (ebenfalls SPD) hat den Nachholfaktor in einer ökonomischen Schönwetterphase 2018 mit dem „Rentenpakt für Deutschland“ erst mal bis 2025 abgeschafft. Sein Ministerium schreibt dazu im Internet: „Mit diesem Gesetz wurde auch geregelt, dass der Mechanismus des Auf- und Abbaus des Ausgleichsbedarfs bis zur Rentenanpassung im Jahr 2025 ausgesetzt wird. Das heißt, unterbliebene Rentendämpfungen werden ... nicht mit späteren Rentenanpassungen verrechnet.“

Hohe Zuschüsse nötig

Namhafte Ökonomen kritisieren nun, durch Heils damalige Entscheidung komme eine Unwucht ins Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern: Während viele Arbeitnehmer in der Corona-Krise mit sinkenden Löhnen klarkommen und auch mit steigenden Rentenbeiträgen rechnen müssen, haben Rentner auf Jahre hinaus keine Abstriche an ihren Bezügen zu befürchten.

Die Rentenkasse steuert schon jetzt auf ein Finanzloch zu, dass am Ende der Bund stopfen muss. Der Rentenexperte Axel Börsch-Supan, Direktor des Munich Center for the Economics of Aging (MEA): „Die Bundeszuschüsse müssen wahrscheinlich schon 2022 und 2023 in zweistelliger Milliardenhöhe steigen.“ Um die notwendigen Zuschüsse des Bundes zu begrenzen, solle die Regierung auf den ausgesetzten Nachholfaktor zurückgreifen:. „Die Rentner zahlen quasi den Kredit, der ihnen in einer Rezession gewährt wird, mit mehrjähriger Verzögerung zurück.“ Dass die Große Koalition den Nachholfaktor bis 2025 ausgesetzt hat, bedeute eine permanente Bevorteilung der Rentner vor Arbeitnehmern.

Ost-Rentner mit Bonus

Die Rentner im Osten können trotz allem bis 2025 noch mit geringfügigen Erhöhungen ihrer Bezüge um jährlich 0,7 Prozent rechnen. Grund: die per Gesetz festgeschriebene Ost-West-Rentenangleichung. Was aus dem seit vielen Jahren verhandelten Härtefallfonds zum Ausgleich von Renten-Nachteilen von geschiedenen DDR-Frauen, Bergleuten, Spitzensportlern und etlichen anderen Berufsgruppen wird, weiß derzeit niemand. Aber besonders groß dürfte er nicht ausfallen. (mit dpa)