Wird für Leistungen Geld erhoben, regelt dies eine Gebührenordnung. Das war auch früher schon so, und wer heute über ärztliche Abrechnungen befindet, wird ähnliche Grundlagen auch in der „Preußischen Gebührenordnung für approbierte Ärzte und Zahnärzte“ von 1924 finden. Damals war sie die Vorgabe für 75 in Görlitz niedergelassene Ärzte, von denen ältere Görlitzer noch heute einige Namen kennen: Dr. Blau, Dr. Schindler, Dr. Mehlhose, Dr. Hütter, Dr. Boeters, Dr. Kautschke, um nur einige zu nennen. Görlitz war vor 85 Jahren in 30 Armenarztbezirke eingeteilt. Von 75 Ärzten hatten übrigens 30 gleichzeitig auch eine Zulassung als Armenarzt.
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