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Die Trennung nicht verkraftet

Ein Diera-Zehrener soll gedroht haben, seiner Ex den Kopf abzuhacken. Oder doch nur abzureißen?

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Von Jürgen Müller

Zwei Jahre waren sie zusammen, der 26-jährige Angeklagte aus einem Ortsteil der Gemeinde Diera-Zehren und seine zwei Jahre ältere Ex-Freundin. Seit der Trennung im vorigen Jahr fliegen die Fetzen. Zweimal schon hat die Frau den Mann angezeigt, wegen Bedrohung und wegen Körperverletzung. Beide Verfahren wurden eingestellt. Nun sitzt der 26-Jährige erneut vor dem Richter. Wieder soll er sie bedroht haben. Gegenüber einer Freundin der Ex soll er am Telefon gedroht haben, dass Köpfe rollen und dass sich seine ehemalige Freundin in der Leichenhalle des Krankenhauses wiederfinden werde. Gegenüber einer anderen Bekannte soll er geäußert haben, dass er der Ex den Kopf abhacken werde, wenn sie noch einmal auf seinem Hof aufkreuze. Der Angeklagte bestreitet das. Zur Zeit des Anrufes habe er im Bett gelegen und geschlafen. „Da kann ich weder telefoniert noch bei jemandem vor der Tür gestanden haben“, sagt er.

„Die will mir eins reinwürgen“

Und am Abend, als er die andere Drohung ausgesprochen habe soll, habe er seiner Mutter auf dem Hof geholfen. „Ich habe meine Ex aus der Wohnung geschmissen, weil sie mich verarscht hat. Sie will mir auf diesem Weg eine reinwürgen“, behauptet der junge Mann. Sie habe nach der Trennung Kontakt zu ihm gesucht, nicht umgekehrt. Die Frau habe noch Reitutensilien zurückgefordert. Doch die seien nach einem Einbruch in den Stall ebenso gestohlen worden wie zwei Notstromaggregate und eine Motorsense.

Indirekt bezichtigt er seine Ex-Freundin des Einbruchs, kann das aber nicht beweisen. Einige Zeit nach der Trennung sei jedenfalls das Schloss des Hundezwingers mit einem Bolzenschneider aufgebrochen worden.

Dann wird die Ex-Freundin als Zeugin gehört. Sie will nicht, dass ihre neue Adresse genannt wird, weil sie Angst vor dem Mann habe. Eine Freundin habe ihr erzählt, dass ihr der Mann den Kopf abhacken wolle. „Er hat mich nach der Trennung körperlich angegriffen, hat versucht, mich zu erwürgen. Deshalb habe ich die Drohung ernst genommen“, sagt sie. Es ist offensichtlich, dass sie bestrebt ist, den Angeklagten stark zu belasten.

Eine andere Zeugin sagt aus, dass der Angeklagte abends vor ihrer Tür gestanden und gesagt habe, er werde seiner Freundin den Kopf abhacken, wenn er sie auf dem Hof erwische. Bei der Polizei hatte sie etwas anderes gesagt. Er wolle ihr den Kopf herunterreißen. Was denn nun, Abhacken oder Herunterreißen, will der Richter wissen. Die Zeugin ist sich nicht mehr sicher. Er könnte auch Herunterreißen gesagt haben, räumt sie jetzt ein. „Er machte einen betrübten Eindruck, kam wohl mit der Trennung nicht klar“, sagt die 38-Jährige. Dennoch habe sie die Worte als ernsthafte Drohung empfunden. Auch über Facebook hat die Frau einen Nachricht von dem Angeklagten bekommen. Die klingt schon wesentlich harmloser. Wenn seine Ex wiederkomme, gäbe es Ärger, heißt es da. An ein Telefongespräch kann sich die Zeugin zwar dunkel erinnern, an dessen Inhalt aber nicht.

Drohung oder Redewendung?

Da die Zeugin zu dem Telefongespräch keine konkreten Erinnerungen hätte, sei dieser Tatvorwurf nicht nachweisbar. Die andere Aussage sei keine Bedrohung, sondern eine Redewendung in einer aufgebrachten Situation gewesen. Es sei üblich zu sagen, jemandem den Kopf abreißen zu wollen, so die Staatsanwältin. Das sieht auch der Richter so. Bei einer Bedrohung im rechtlichen Sinne müsste mit einem Verbrechen gedroht werden. Das sei hier nicht der Fall. Kopf abreißen sei im wörtlichen Sinne zwar ein Verbrechen, hier sei das aber umgangssprachlich gebraucht worden. Das Gericht spricht den Angeklagten frei.