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Disconacht mit Kieferbruch

Nicht zum ersten Mal schlägt der 30-Jährige zu. Diesmal hat er doch nur helfen wollen, sagt er.

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Von Sandro Rahrisch

Er wollte nur einem Mädchen zur Hilfe eilen, beteuert Marc H. vor dem Amtsrichter. In der Diskothek Arteum am Waldschlößchen sieht er, wie sich die junge Frau lautstark mit einem anderen Mann streitet. Es geht um Liebe. Als er handgreiflich wird, geht Marc H. dazwischen. Das Problem: Nicht diesem Mann hat er in jener Aprilnacht vor zwei Jahren den Unterkiefer gebrochen, sondern dem Bruder des Mädchens. Wegen Körperverletzung musste er sich deshalb gestern verantworten.

„Wir waren in ruhiger Runde“, erzählt der Bruder. So ruhig offenbar doch nicht. Denn den Streit seiner Schwester haben wohl so einige Discobesucher mitbekommen, berichten Zeugen. Als sich der Angeklagte einmischt und ruft, dass man Frauen nicht schlägt, kommt es zu der Rangelei. „Halte dich da raus“, will der Bruder erwidert haben. „Ich wollte die Situation beruhigen“, sagte er gestern. Seine Schwester wäre nicht in Gefahr gewesen. Ihren Freund, er kenne ihn seit der fünften Klasse. Der würde die Hand nie anlegen. Zehn Sekunden später habe er die Faust im Gesicht gespürt und sei zu Boden gegangen. Marc H. hätte sich dann schnell aus dem Staub gemacht. Dieser schildert die Nacht etwas anders: Der Mann hätte das Mädchen gewürgt, sie soll sich gewehrt und mit ihren Füßen getreten haben. Als H. versucht, den Mann zur Seite zu drängen, schubst ihn der Bruder und spuckt ihm ins Gesicht, schildert der Angeklagte den Vorfall. Mit der Faust will er auf diese Aktion aber nicht geantwortet haben, versichert er.

Der Kieferbruch lässt sich schlecht wegreden, so der Richter. Außerdem sagt ein Zeuge aus, dass er direkt zwischen dem Angeklagten und dem Bruder gestanden hat, um sie auseinanderzubringen. Er könne sich noch genau erinnern, wie die Faust über seine Schulter ins Gesicht hinter ihm schlug. Dass ein mysteriöser Fremder die schweren Verletzungen verursacht hat, glaubt der Richter nicht. Insbesondere nach einem Blick in die Strafakte von Marc H. Wegen Körperverletzung stand er bereits mehrmals vor Gericht, die letzte Bewährungsstrafe endete erst vor vier Jahren. Dass es den handgreiflichen Streit zwischen der Frau und ihrem Freund gab, daran zweifelt der Richter nicht. „Aber sie haben nicht den Sicherheitsdienst geholt, sondern es einfach selbst gemacht“, wirft er dem 30-Jährigen vor. Nicht einmal Nothilfe sei das gewesen, denn verletzt worden ist der Bruder. Sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden, lautet das Urteil. Außerdem muss H. dem Geschädigten 2 400 Euro zahlen.