Von Angelika Hoyer
Neues gibt es in Sachen Gebirgsgemeinde schon seit Monaten nicht mehr. „Was also sollte ich in Olbersdorf überhaupt sagen?“, fragt sich Christian Linke. Der Bürgermeister von Bertsdorf-Hörnitz gehört nebst seinen Amtskollegen in Oybin und Jonsdorf zu den geladenen Gästen der heutigen Gemeinderatssitzung in Olbersdorf. Dort stehen unter Punkt 3 aktuelle Informationen zur freiwilligen Gebietsänderung auf der Tagesordnung.
Die drei Gemeinden wollen sich zu einer Gebirgsgemeinde zusammenschließen, haben aber inzwischen feststellen müssen, dass keine Art „gütliche Trennung“ von der Verwaltungsgemeinschaft mit Olbersdorf möglich ist. Und eine Gebirgsgemeinde mit Verbleib in der Verwaltungsgemeinschaft und ohne hauptamtlichen Bürgermeister macht für sie keinen Sinn.
Bleiben die Stühle leer?
Ob er heute in Olbersdorf sitzen wird, wusste gestern auch der Oybiner Rathauschef noch nicht. „Ich muss mich erst mit den anderen Bürgermeistern abstimmen“, sagt Hans-Jürgen Goth. Aus seiner Sicht muss aber weiter verhandelt werden. „Schließlich gibt es entsprechende Beschlüsse der Gemeinderäte und damit für uns als Bürgermeister einen Auftrag“.
Durchaus möglich also, dass die Stühle der „Gebirgsbürgermeister“ heute leer bleiben, zumal der Jonsdorfer Bürgermeister zur gleichen Zeit die Ratssitzung im eigenen Kurort zu leiten hat. In diesem Fall wird Olbersdorfs Bürgermeister Andreas Förster das Wort ergreifen und seinen Gemeinderäten noch einmal erläutern, was er dem Innenministerium schon mehrfach geschrieben hat: Aus Olbersdorfer Sicht ist eine Aufhebung der Verwaltungsgemeinschaft nicht sinnvoll. Dass keine dringenden Gründe vorliegen, die aufzulösen, hatte im August schon das Ministerium dem Landratsamt mitgeteilt.
Knackpunkt Olbersdorf
Auch, wenn die anderen Gemeinden mit dem Hirschfelder Weg und einem Anschluss nach Zittau liebäugeln sollten, führt kein Weg an Olbersdorf vorbei. Zittaus Oberbürgermeister Arnd Voigt wäre darüber sehr erfreut. „Wir würden dann einen eigenständigen Geschäftsbereich für die Gebirgsgemeinde bilden und einen hauptamtlichen Bürgermeister in Form eines Beigeordneten einsetzen.“