Günther Sowada, von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes hat jeden Tag mit Menschen zu tun, die es verpasst haben, eine solche Vollmacht zu schreiben. Dabei sei es wenig aufwendig und mache wirklich Sinn, solch ein Papier auszufüllen: „Es kann jedem passieren, durch einen Unfall plötzlich geschäftsunfähig zu sein“, erklärt Sowada. Vor allem Eheleute verstehen es in diesem Fall nicht, dass sie nicht automatisch alle Befugnisse für ihren Partnern haben.
Ein Beispiel: Ein Schwerverletzter liegt ohne Bewusstsein im Krankenhaus. „Alle Notoperationen macht der Arzt“, so Sowada. Doch alle weiteren OP‘s können von den Medizinern nur mit Einwilligung vorgenommen werden. Liegt in einem solchen Fall keine Vorsorgevollmacht vor, muss vom Gericht ein Betreuer bestimmt werden, der entscheide dann über das weitere Vorgehen. „Meist suchen sie diese natürlich im unmittelbaren Personenkreis des Betroffenen“, aber existiere eine Vollmacht, wäre das alles gar nicht erst nötig. Diese regelt genau, wessen Vertrauen die betroffene Person genießt, wer für sie in allen Angelegenheiten der Gesundheitfürsorge oder bei der stationären Pflege entscheiden darf, wer in Wohnungsangelegenheiten auftreten oder ihn bei den Behörden vertreten darf. (GG)