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Warum findet der Elbeflohmarkt nicht statt?

Seit dem vergangenen Wochenende muss der Markt an der Dresdner Albertbrücke pausieren. Grund ist ein Paragraf der sächsischen Corona-Schutzverordnung.

Von Sandro Rahrisch
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Der Elbeflohmarkt an der Dresdner Albertbrücke darf derzeit nicht stattfinden.
Der Elbeflohmarkt an der Dresdner Albertbrücke darf derzeit nicht stattfinden. © SZ/Marion Gröning (Archiv)

Dresden. Was ist nur mit dem Elbeflohmarkt an der Albertbrücke los? "Wir sind zurück, um zu bleiben", hatte der Veranstalter Mitte Juli nach der Corona-Zwangspause mitgeteilt. Tatsächlich schlenderten am 18. Juli auch Hunderte Besucher über den Trödelmarkt an der Elbe. Doch danach war plötzlich Schluss.

"Aufgrund einer aktuellen behördlichen Anordnung der Landeshauptstadt Dresden entfallen ab sofort und bis auf Weiteres alle Märkte in Dresden und Meißen", informierte die "Melan-macht-Märkte"-Veranstaltungsgesellschaft in der vergangenen Woche auf ihrer Internetseite. Details wurden nicht genannt.

Eine Anfrage der Sächsischen Zeitung beim Veranstalter blieb bis Freitagnachmittag unbeantwortet. Über eine Telefon-Bandansage ist allerdings zu erfahren, dass Paragraf 4 der sächsischen Corona-Schutzverordnung der Grund sei. Dort steht unter anderem geschrieben, dass die Organisatoren Volksfesten, Jahrmärkte und Messen Hygienekonzepte erarbeiten und sich von den Gesundheitsämtern genehmigen lassen müssen, und zwar vor Beginn der Veranstaltungen. Fehlte womöglich so ein Konzept? Und gilt die Regelung überhaupt für Flohmärkte?

Gesundheitsamt fordert Hygienekonzept

Das Dresdner Gesundheitsamt teilt auf SZ-Anfrage mit, dass auch Flohmärkte ein vorab genehmigtes Hygienekonzept benötigen, das unter anderen die Abstände zwischen den einzelnen Ständen regelt. Diese Einstufung sei allerdings erst nach dem ersten Flohmarkt am 18. Juli geschehen. Im Ergebnis konnte der Markt nicht mehr stattfinden, heißt es.

Ganz ohne Hygieneregeln fand übrigens auch der erste Flohmarkt nicht statt. Die Organisatoren hatten alle Besucher mit Aushängen gebeten, mindestens 1,50 Meter Abstand zueinander zu halten. Für den Fall, dass man sich während eines Verkaufsgespräches doch näher kommen sollte, wurde auf die Maskenpflicht hingewiesen. "Personen mit Symptomen von Covid-19 dürfen am Markt nicht teilnehmen", hieß es außerdem.

Schon das erste Elbeflohmarkt-Wochenende stand unter keinem guten Stern. Die Polizei musste anrücken, da ein Schmuckhändler einen Diebstahl gemeldet hatte. Schaden: mehrere Tausend Euro.

Ob der Veranstalter derzeit an einem Konzept arbeitet, ist unklar. Über die Bandansage ist zu hören, dass der Elbeflohmarkt auch bis auf Weiteres verboten bleibt. Man solle sich über die Internetseite jedoch regelmäßig über neue Termine informieren.

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