Eine Schule für Hörgeschädigte und kein Lehrer, der die Deutsche Gebärdensprache beherrscht: Was unglaublich klingt, beschäftigt Schüler und Eltern seit Monaten. Denn die zuständigen Sozialämter wollen vor Gericht feststellen lassen, ob sie für Dolmetscher aufkommen müssen oder doch der Freistaat Sachsen, in dessen Zuständigkeit die Schulaufsicht fällt.
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