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Einspruch abgelehnt - Gericht entscheidet gegen Dynamo

Der aberkannte Treffer durch den Videobeweis ist korrekt, sagt der Richter - obwohl der Schiedsrichter einen Fehler gesteht. Wie reagiert jetzt Dynamo?

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In der Zweitligapartie Dynamo gegen Darmstadt hatte Dresdens Stürmer Patrick Schmidt zum 3:3 für getroffen, doch der Schiedsrichter gab das Tor nicht, sondern entschied nach Ansicht der Zeitlupe auf Abseits.
In der Zweitligapartie Dynamo gegen Darmstadt hatte Dresdens Stürmer Patrick Schmidt zum 3:3 für getroffen, doch der Schiedsrichter gab das Tor nicht, sondern entschied nach Ansicht der Zeitlupe auf Abseits. ©  dpa/Robert Michael

Frankfurt/Main. Das Ergebnis der Zweitliga-Partie von Dynamo Dresden gegen den SV Darmstadt 98 bleibt bestehen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat am Montagnachmittag in Frankfurt/Main den Einspruch gegen die Wertung der 2:3-Niederlage zurückgewiesen - obwohl Schiedsrichter Michael Bacher eine Fehlentscheidung einräumte. Dynamo hatte nach der Partie am 7. Februar argumentiert, dass der Videoschiedsrichter beim nicht gegebenen Tor zum 3:3 unberechtigterweise eingegriffen habe.

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