Dresden: 83-jähriger Pflegefall verurteilt

Dresden. Ist die Justiz wirklich so herzlos, dass selbst Pflegefälle hinter Schloss und Riegel müssen? Diese Frage lässt sich nicht einfach mit einem Nein beantworten. Manche arbeiten ihr Leben lang hart dafür, endlich ein Gefängnis von innen zu sehen. Andere unternehmen einiges, um genau das zu verhindern.
Bei Elmar Schmähling jedoch liegt der Fall etwas anders. Am Freitag sollte sich der 83-Jährige zum zweiten Mal in diesem Jahr wegen Betruges vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Mann, einst hochdekorierter Flottillenadmiral der Bundeswehr, ist inzwischen ein Pflegefall, der sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann – Gerichtsverhandlungen eingeschlossen.
Wegen einer nicht bezahlten Rechnung in Höhe von rund 9.000 Euro hatte Schmähling einen Strafbefehl erhalten, aber nicht akzeptiert. Im Jahr 2017 hatte er als Kraftstoffhändler in Dresden Autogas bestellt, sei die Forderung aber schuldig geblieben. Dafür sollte er nun eine Geldstrafe von 800 Euro zahlen.
Barbara Lässig ist Betreuerin
Statt Schmähling saß nun Barbara Lässig auf der Anklagebank im Gerichtssaal von Richter Thomas Hassel. Die bekannte Skatermutter und langjährige Stadträtin verschiedener Parteien war einige Jahre mit dem Angeklagten liiert, heute ist sie seine Vermieterin und seine Betreuerin. Schon vor dem Prozess hatte sie dem Richter mitgeteilt, dass Schmähling ein Pflegefall ist. Dennoch hatte das Gericht den Fall angesetzt.
„Zu den Firmensachen von Herrn Schmähling kann ich nicht Stellung nehmen“, sagte Lässig auf die Frage des Richters, wie es nun weitergehen solle. Der entgegnete, dass der Fall klar sei. „Die Firma des Angeklagten war pleite. Da kann man halt nichts mehr bestellen“, so Hassel. „Da haben Sie Recht“, entgegnete Lässig.
Sie schilderte den Fall knapp so, dass Schmähling die Rechnung stets bezahlt habe, „wenn der Tank leer war“ und dass er 2017 so sehr erkrankt sei, dass er sich nicht mehr um seine Firma habe kümmern können. Der Mann lebe heute von Sozialhilfe. „Na, wenn er ins Gefängnis kommt, dann muss er halt hin. Ich packe auch die Tasche!“, sagte Lässig.
Wollen und Können ist ein Unterschied
Doch so schnell war das Gericht auch wieder nicht. Richter Hassel hatte zu tun, Schmählings Betreuerin zu erklären, dass nicht jeder, der eine Geldstrafe nicht zahlen kann, automatisch ins Gefängnis muss. „Es ist ein Unterschied, ob jemand nicht zahlen will oder nicht zahlen kann“, sagte Hassel. Es sei gut möglich, dass die Vollstreckung der Geldstrafe als nicht verhältnismäßig angesehen wird. Jedenfalls nach der Schilderung Lässigs über den Zustand des Angeklagten. Das müsse sie jedoch nach Rechtskraft des Urteils mit der Strafvollstreckung klären.
So wird es nun wohl auch kommen. Barbara Lässig nahm in Schmählings Namen den Einspruch zurück, schon um weitere Kosten durch eine Beweisaufnahme zu vermeiden.
Elmar Schmähling kann auf ein bewegtes Leben zurückblicken. Der 83-Jährige war jüngster Flottillenadmiral der Bundeswehr, Mitte der 80er-Jahre Chef des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und zuletzt Strategie-Experte. In der Wendezeit wurde er jedoch vorzeitig aus dem Dienst der Bundeswehr entlassen, hat kritische Bücher geschrieben und war Chef einer kleinen IT-Firma in Berlin.
1998 sorgte er für Schlagzeilen, als er für die PDS, die Nachfolgepartei der SED, als Bundestagsabgeordneter kandidierte. Er zog sich noch vor der Wahl zurück, als ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen ihn bekannt wurde. Noch 1998 wurde er wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Betruges zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt und verlor seine Versorgungsansprüche. In Dresden hatte Schmähling vor seiner Erkrankung nach Schilderungen Lässigs mit Autogas gehandelt und Tankstellen versorgt.