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Versagen im Kreißsaal?

Ein Säugling soll gestorben sein, weil die Hebamme ihn nicht gut untersuchte. Wegen fahrlässiger Tötung steht sie jetzt vor dem Dresdner Amtsgericht.

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Vor dem Dresdner Amtsgericht wird der Fall eines Neugeborenen verhandelt, das am eigenen Fruchtwasser erstickt ist. Hätte die Hebamme das Kind retten können?
Vor dem Dresdner Amtsgericht wird der Fall eines Neugeborenen verhandelt, das am eigenen Fruchtwasser erstickt ist. Hätte die Hebamme das Kind retten können? © Symbolfoto: Tino Plunert

Von Luise Anter

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