Dresden: Prozesse wegen "Putzi"-Besetzung verschoben

Update 08. Mai: Dresden Mittlerweile wurde offenbar zunächst einer der Prozesse verschoben. Laut Angaben von "Wir besetzen Dresden" handelt es sich um die Verhandlung gegen den "Koala". Einige der Besetzer trugen während der Aktion Tierkostüme. Am Montag werde nun gegen das "Opossum" verhandelt, hieß es zunächst. Dabei handelt es sich um eine Frau aus Leipzig. Am Freitagnachmittag teilten die Besetzer mit, dass nun auch der Prozess gegen das "Opossum" verschoben wurde. Beide Verhandlungen sollen demnach am 18. Mai stattfinden.
Man könnte auch sagen: zuletzt raus - zuerst rein. Die Frau im Opossum-Kostüm ist nach SZ-Informationen als letzte von der Polizei nach der Räumung entlassen worden. Sechs der Besetzer wollten ihre Personalien nicht angeben. Fünf taten es nach einigen Stunden. Das "Opossum" blieb hartnäckig und nannte seine persönlichen Daten erst nach einer Nacht in Gewahrsam der Polizei.
Dresden. Mitte Januar machte die Besetzung der Putzi-Villen auf der Königsbrücker Straße in Dresden Schlagzeilen. Nun gibt es für die Besetzer Konsequenzen, am Montag beginnt der Prozess.
Mittlerweile wurde gegen 21 Personen ermittelt. Die Aktivisten hatten die Gebäude mehrere Tage besetzt. Schließlich wurden sie durch ein Sondereinsatzkommando geräumt, mehrere Besetzer mussten von Dächern, einer aus einem Baum geholt werden.
Ziel der Besetzung war es unter anderem, ein Wohnprojekt, ein kulturelles Zentrum und einen Ort der unkommerziellen Bildung zu schaffen. "Nach der gewaltsamen Räumung durch die Cops wurde gegen alle Menschen, die sich in den Häusern und auf dem Gelände aufhielten, Anzeigen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung gestellt", so die Besetzer. Nach ihren Angaben stehen am 11. Mai zwei der Besetzer vor Gericht.
Die Besetzer werfen der Justiz nun vor, das eigentliche Problem - in ihren Augen der Leerstand - zu verschleiern. "Daher wird nun nun versucht, die Prozesse gegen die ehemaligen "Putzi"-Besetzenden möglichst schnell und geräuschlos über die Bühne zu bringen", sagen sie. Als Anzeichen für ihre Vorwürfe sehen sie die "ungewöhnlich kurze Zeit der Vorladungen, das Verhandeln innerhalb der aktuellen Krise und die Tatsache, dass alle Menschen in Einzelprozessen angeklagt werden".
Die Besetzer gehen, wenn es zu Verurteilungen kommen sollte, von hohen Kosten aus. "Die ersten Strafbefehle beliefen sich auf 2.000 Euro pro Person", sagen sie. Bei über zehn Personen sei das viel Geld, das sie gemeinsam tragen wollen. Sie bitten dazu nun um Geldspenden.
Jüngste Besetzerin war 20
Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt bestätigt: "Zur Besetzung des Grundstücks in der Königsbrücker Straße in der Zeit vom 17. bis zum 22. Januar hat die Polizei insgesamt 21 Beschuldigte ermittelt."
Gegen die acht Besetzer, die durch ein SEK aus den Häusern, von den Dächern oder vom Baum geholt werden mussten, beantragte die Staatsanwaltschaft jeweils einen Strafbefehl in Höhe von 100 Tagessätzen. "Wegen gemeinschaftlich begangenen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit gemeinschaftlich begangener Sachbeschädigung", erläutert Schmidt. Dabei handelt es sich um fünf Männer im Alter von 21, 30, 31, 32 und 48 Jahren. Von den drei Frauen sind zwei 30, eine ist 34 Jahre alt.
Ebenfalls wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung wurden Strafbefehle gegen eine 37-Jährige mit 90 Tagessätzen beantragt. Je 50 Tagessätze sollen vier Männer (22, 31, 37 und 53) und eine 31-Jährige als Strafe zahlen. Die Tagessätze werden nach dem Einkommen der Beschuldigten festgelegt.
"Einer der Beschuldigten wurde schließlich wegen der gleichen Strafvorwürfe angeklagt, weil gegen ihn in einem anderen Ermittlungsverfahren bereits vor dem Amtsgericht Dresden Anklage erhoben war", so Schmidt. Dabei handelt es sich um einen 30-jährigen Mann.
Da eine der Besetzerinnen zur Tatzeit 20 Jahre alt war, hat die Staatsanwaltschaft Anklage zum Jugendrichter erhoben. Gegen sie wird demnach nach Jugendstrafrecht ermittelt. Dadurch könnte die Strafe geringer ausfallen.
Gegen vier Besetzer wurden die Verfahren vorläufig eingestellt. Das betrifft vier Männer im Alter von 30, 30, 34 und 42 Jahren. "Einer dieser Beschuldigten ist zwischenzeitlich verstorben", teilt Schmidt mit. Gegen eine 38-jährige Frau werde zudem noch ermittelt, in diesem Fall ist ebenfalls noch kein Strafbefehl beantragt worden.
Die ersten Besetzer müssen sich nun am 18. Mai vor dem Amtsgericht verantworten. Vermutlich haben sie ihre Strafbefehle nicht akzeptiert. Dann kommt es automatisch zu einer Verhandlung.