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Regeln für Fernsehturm-Eröffnung

Der Dresdner OB hat die Pläne der Stadt zur Wiedereröffnung zusammengefasst. Jetzt muss der Stadtrat dieser Absichtserklärung zustimmen.

Von Kay Haufe
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Der Fernsehturm am Oberwachwitzer Weg in Dresden.
Der Fernsehturm am Oberwachwitzer Weg in Dresden. © Marion Doering

Dresden. Die Stadt Dresden möchte sich gemeinsam mit dem Bund und dem Land an der Wiedereröffnung des Fernsehturmes beteiligen. Dazu haben Vertreter dieser Institutionen sowie des Eigentümers Deutsche Funkturm GmbH bereits 2019 eine schriftliche Absichtserklärung bei einem Besuch auf dem Turm unterzeichnet. Nun muss der Dresdner Stadtrat diese Absichtserklärung bestätigen. Darin soll Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) beauftragt werden, die Voraussetzungen für die schrittweise Revitalisierung des Turms bis 2025 zu schaffen.

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