Selbstmordversuche in der Abschiebehaft

Dresden. Eineinhalb Jahre dürfen abgelehnte Asylbewerber in der Abschiebehaft an der Hamburger Straße untergebracht werden, bevor sie in ihr Heimatland zurück müssen. Die Anstalt ist für Ausländer gedacht, bei denen es Hinweise darauf gibt, dass sie vor der Abschiebung untertauchen wollen. Doch immer wieder kommt es zu lebensbedrohlichen Situationen. Seit Anfang dieses Jahres haben drei Insassen versucht, sich das Leben zu nehmen. Unter welchen Umständen, hat nun Innenminister Roland Wöller (CDU) mitgeteilt.
Demnach hat sich der letzte Selbstmordversuch am späten Nachmittag des 16. März ereignet. Mit zerrissener Kleidung habe ein Tunesier versucht, sich im Flur zu strangulieren, so Wöller auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke). Er hatte sich bereits auf einen Stuhl gestellt. Als er er ihn wegtrat, sei ein anderer Inhaftierter gekommen, habe ihn hochgehoben und um Hilfe gerufen. Ein zweiter Häftling half, den Tunesier zu stützen, während ein dritter die Mitarbeiter alarmierte. Insgesamt seien 40 Sekunden vergangen zwischen dem Augenblick, als der Tunesier den Stuhl wegtrat, und dem Moment, als Bedienstete den Strang durchtrennten.
Abschiebung zwei Tage nach Strangulation
Ein Notarzt entschied schließlich, dass der Mann in der Abschiebehaft bleiben kann. Der Inhaftierte sei daraufhin gefesselt und in einen besonders gesicherten Raum gebracht worden, so Wöller. "Während der ersten
Nacht waren seine Hände vor dem
Körper gefesselt und ihm wurde ein Kopfschutz angelegt." Ein Psychiater habe keine Zweifel an der Haftfähigkeit des Mannes geäußert.
Dennoch sollte er noch am 18. März, also zwei Tage nach dem Selbstmordversuch, nach Tunesien abgeschoben werden. Tatsächlich befand er sich auch schon auf dem Weg zum Flughafen Leipzig/Halle. Doch die Abschiebung scheiterte aufgrund der Corona-Pandemie. "Die tunesischen Behörden teilten erst gegen Mittag der Bundesrepublik Deutschland die Entscheidung mit, dass der Luftraum geschlossen und für den
Charterflug keine Landeerlaubnis erteilt werde." So ist der Tunesier letztendlich in einer Chemnitzer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht worden.
Mann äußerte zuvor schon Selbstmordgedanken
Ganz unbekannt war den Behörden die Selbstmordabsicht des Tunesiers nicht. Er gab bei seiner Aufnahme am 11. März selbst an, sich im Polizeigewahrsam die Arme oberflächlich verletzt zu haben. Daraufhin habe man den Mann ständig beobachtet, so Wöller auf Nagels Frage, warum der Suizidversuch nicht durch vorbeugende Maßnahmen verhindert werden konnte. Allerdings ist diese ständige Beobachtung schon am 12. März wieder gelockert worden. So wurde angeordnet, nur noch alle 30 Minuten nach ihm zu sehen. Es seien sogar weitere Lockerungen geprüft worden, so der Innenminister.
Zwei weitere Selbstmordversuche ereigneten sich am 1. Februar und am 9. Februar in der Dresdner Abschiebehaft. Bei dem ersten Vorfall versuchte ein Inhaftierter sich zu ersticken, in dem er eine Tüte über seinen Kopf stülpte. Er wurde von einem anderen Häftling gefunden, der ihm half. Beim zweiten Vorfall schnitt ein Mann sich beim Rasieren unter der Dusche mehrfach in den Arm. Mitarbeiter lösten Alarm aus und versorgten den Mann zusammen mit anderen Untergebrachten.
Häftlings-Fürsprecher: "Abschiebehaft macht krank"
Die Abschiebehaft-Kontaktgruppe, die sich um die Inhaftierten kümmert, kritisiert scharf, wie mit Selbstmordgefährdeten in der Dresdner Anstalt umgegangen wird. "Die Inhaftierten, die als suizidgefährdet wahrgenommen werden, sich selbst verletzt haben oder einen Suizidversuch unternommen haben, erhalten nicht die medizinische und psychologische Behandlung, die Menschen in so einem Fall brauchen", so Toni Kreischen von der Gruppe. Sie würden engmaschig beobachtet, mitunter nachts halbstündlich geweckt und von anderen Untergebrachten isoliert.
Dabei liegt das Problem aus ihrer Sicht in der Abschiebehaft selbst. Sie mache krank. Die Inhaftierten erlebten Isolation, hätten kaum Beschäftigungsmöglichkeiten und seien mit Ängsten und Unsicherheiten konfrontiert, wie ihr Leben weitergehen werde. Die Haft beeinträchtige nicht nur die physische, sondern vor allem auch die psychische Gesundheit der Betroffenen, so Kreischen. Für sie kaum vorstellbar: Zwei der drei Männer, die versuchten, sich das Leben zu nehmen, wurden inzwischen aus der Haft entlassen. Nicht, weil sie sich das Leben nehmen wollten, so Kreischen, sondern wegen der Pandemie und der Folgen für den Luftverkehr.
Inhaftierte aus Afghanistan, Russland, Algerien
Die Dresdner Abschiebehaft ist im Dezember 2018 in Betrieb gegangen. Die Baukosten betrugen rund 11,7 Millionen Euro. Betreiber ist die Landesdirektion Sachsen. Genauer gesagt handelt es sich um eine Einrichtung zur Abschiebungshaft und zum Ausreisegewahrsam. Bei der Haft dürfen Ausländer bis zu 18 Monate festgehalten werden, wenn der Verdacht besteht, sie könnten untertauchen, um ihrer Abschiebung zu entgehen. Die Rückreise selbst muss noch nicht organisiert sein. Amtsrichter entscheiden über die Unterbringung. 24 Plätze stehen dafür zur Verfügung.
Beim Gewahrsam, für den es 34 Plätze gibt, liegt die maximale Aufenthaltsdauer bei zehn Tagen. Der Gewahrsam soll sicherstellen, dass die bereits organisierte Rückreise planmäßig stattfinden kann.
Zwischen Oktober und Dezember vergangenen Jahres befanden sich gut 30 Menschen in der Haft oder im Gewahrsam - ausschließlich Männer, unter anderem aus Tunesien, Afghanistan, Syrien, Russland, Mali und Algerien. Die Dauer des "Aufenthalts" lag zwischen einem Tag und 64 Tagen.
Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über das Thema Suizid, außer es erfährt durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie erreichen sie telefonisch unter 0800 1110111 und 0800 1110222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.