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Stadtfest-Schläger verurteilt

Ein 23-Jähriger hat mit anderen Rechtsextremen im Leipziger Linken-Viertel gewütet und in Dresden Ausländer angegriffen.

Von Alexander Schneider
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Das Amtsgericht Dresden hat nun einen 23-Jährigen verurteilt, der am Dresdner Stadtfest 2016 gemeinsam mit anderen Rechtsextremen gezielt Ausländer angegriffen hatte.
Das Amtsgericht Dresden hat nun einen 23-Jährigen verurteilt, der am Dresdner Stadtfest 2016 gemeinsam mit anderen Rechtsextremen gezielt Ausländer angegriffen hatte. © Symbolbild: David-Wolfgang Ebener/dpa

Das große Glück von Stanley B. war sein Alter. Nach einem dreimonatigen Prozess wurde der 23-jährige Dresdner am Amtsgericht Dresden zu einer Jugendeinheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt – unter anderem wegen Landfriedensbruchs in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Drogenbesitz und Fundunterschlagung. Ohne Bewährung.

Stanley B. hat sich nach Überzeugung des Jugendschöffengerichts im Januar 2016 mit mehr als 200 weiteren Rechtsextremen und Hooligans an den Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt und ist dort noch auf frischer Tat von der Polizei gestellt worden. Dass B. angeblich an jenem Tag, an dem der Leipziger Pegida-Ableger „Legida“ sein einjähriges Bestehen feierte, an einem sogenannten Hooligan-Match, einem verabredeten Kampf mit der „Antifa“ teilnehmen wollte, nahm ihm das Gericht nicht ab. „Sie wollten sich schlagen, waren auf Krawall gebürstet“, sagte Jugendrichter Markus Vogel in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten. Daher sei er mit den anderen durch das sogenannte Linken-Viertel „marodiert“.

Dass er spätestens ab da als rechter Schläger aktenkundig geworden war, hatte B. auch nicht davon abgehalten, wenige Monate später wieder an einem rassistisch motivierten Landfriedensbruch mitzuwirken. Am 20. August 2016 beteiligte er sich spätabends an den gezielten Angriffen von 20 bis 40 Rechtsextremen. Bis heute sind nur einzelne Täter bekannt. 20 bis 40 dunkel gekleidete und teilweise vermummte Täter hatten als eine Art „kleine Bürgerwehr“ auf den Neustädter Elbwiesen „Jagd auf Ausländer“ gemacht, während neben der Augustusbrücke noch die Drewag-Party lief. Zehn Männer waren damals zum Teil erheblich verletzt worden. Viele haben die Angriffe bis heute nicht verarbeitet.

„Blanker Hass“

B. hatte sich nach der Tat in einem Telefongespräch mit einem Kumpel gebrüstet. Er bestritt im Prozess seine Mitwirkung, doch seine Angaben wurden widerlegt. Richter Vogel sagte, es sei traurig und beschämend, dass so etwas passiert. Er sprach von „blankem Hass“, der sich dort entladen habe. „Sie wollten das“, sagte Vogel zum Angeklagten, die Tat habe B.s politischer Gesinnung und seiner rassistischen Einstellung entsprochen. Es sei traurig, dass seit diesen Taten dreieinhalb beziehungsweise vier Jahre vergangen seien. „Der Rechtsstaat braucht eben seine Zeit.“

B. war erst Ende 2018 von einem früher verurteilten Mittäter belastet worden und war wenige Wochen in Untersuchungshaft. Weiter hatte er einen gestohlenen BMW mehrere Tage gefahren, war in einen Transporter eingebrochen, um Werkzeug zu stehlen, war mit geringen Mengen Crystal und Marihuana erwischt worden, und bei einer Durchsuchung entdeckten die Beamten gestohlene EC-Karten.

Stanley B. war noch Heranwachsender, als er an den Krawallen in Connewitz teilgenommen hatte. Daher wurde er nun nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Als Erwachsener hätte er mit einer höheren Strafe rechnen müssen, sagte der Richter. Am Ende des langen Prozesses bemerkte der Vorsitzende, dass ein solches Verfahren schon aufgrund "der schieren Menge an Akten, elf Sitzungstage" nichts für ein Amtsgericht sei. "Das sind schwere Straftaten, mit denen wir uns hier zu befassen hatten, die gehören eigentlich vor das Landgericht".  

Eine Woche vor seiner Verurteilung war B. überraschend nicht mehr zu seinem Prozess erschienen. Er wurde einen Tag später gefasst und stand wieder unter Drogen. Nun sitzt der junge Mann erneut in Untersuchungshaft – und bleibt es auch nach dem Urteil. Die Gefahr, dass B. wieder untertauchen könnte, sei zu groß, sagte Vogel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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