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Dresden will das Langebrücker Feriendorf

Die Stadt Dresden nutzt ihr Vorkaufsrecht für das Feriendorf. Der jetzige Besitzer vermutet politische Gründe. Er war im rechten Spektrum aktiv.

Von Alexander Buchmann
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Die Stadt Dresden will von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und das Feriendorf in Langebrück erwerben.
Die Stadt Dresden will von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und das Feriendorf in Langebrück erwerben. © Steffen Unger

Langebrück. Seit Jahresanfang hat das Feriendorf in Langebrück mit Nicos Chawales einen neuen Besitzer. Doch der Dresdner muss das Areal nun wohl wieder räumen. Denn die Stadt Dresden hat entschieden, von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht, für das Areal Gebrauch zu machen. Das könnte mit der politischen Vergangenheit des Ingenieurs zu tun haben, der über Jahre im Umfeld rechter Gruppen aktiv war und schon Besuch von der Kriminalpolizei bekam. Gegen die Pläne des Rathauses will Chawales nun notfalls vor Gericht ziehen.

Was war passiert? Der Stadt Dresden ist der geplante Verkauf des Areals nach der Unterzeichnung des Notarvertrages im November vorigen Jahres gemeldet worden. Denn diese kann gemäß einer Vorkaufsrechtssatzung entscheiden, ob sie das Gelände selbst kauft oder auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Im Januar hat sich die Stadtverwaltung dann bei der Ortschaft gemeldet und nach einer Stellungnahme gefragt. Diese hat der Ortschaftsrat Mitte Januar verabschiedet. Darin bat er, von dem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Das hat die Stadt im März getan, wie Daniela Petters von der Stadtverwaltung mitteilt. Rechtliche Grundlage für die Entscheidung sind die entsprechende Satzung der Gemeinde und das Baugesetzbuch. In Letztem sei festgeschrieben, dass eine Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, ein „Besonderes Vorkaufsrecht“ ausüben könne, erklärt Petters. So soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden. Die Vorkaufsrechtssatzung verfolge außerdem das Ziel, eine Freizeit- und Erholungsnutzung zu sichern.

Bereits Investitionen getätigt

Gegen den Bescheid hat Chawales Widerspruch eingelegt. Ihm gegenüber sei die Entscheidung damit begründet worden, dass die Stadt nicht wisse, was er mit dem Gelände vorhabe, sagt er. Im Notarvertrag würde nämlich nicht stehen, dass er das Objekt als Feriendorf weiterführen wolle. Doch das wäre unüblich, sagt Chawales. Außerdem habe er in mehreren Veröffentlichungen bei Facebook und bei Terminen im Bauamt über seine Pläne informiert. Seiner Ansicht nach ziehe das Vorkaufsrecht nur dann, wenn eine abweichende Nutzung geplant sei. „Ich will das Feriendorf aber weiterführen und die Nutzung noch intensivieren“, erklärt er. Entsprechende Nachweise habe die Stadt von ihm bekommen.

Diese beinhalten auch die Investitionen, die er bereits auf dem Gelände getätigt habe. Nach eigener Aussage habe er bereits einen sechsstelligen Betrag in das Areal gesteckt und am Ende werde dieser deutlich über 300 000 Euro liegen. Deshalb ist Chawales optimistisch, dass sein Widerspruch Erfolg haben wird. „Es müsste mit dem Teufel zugehen“, sagt er. „Wird der Bescheid nicht aufgehoben, dann ist das eindeutig politisch motiviert.“

Trat bei mehreren Demos auf

Politisch ist Chawales in der Vergangenheit im Umfeld rechtspopulistischer Gruppen in Erscheinung getreten. Er trat als Wortführer der asylfeindlichen Initiative „Strehlen wehrt sich gegen Politikversagen“ auf und gilt als Sympathisant der vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremen Identitären Bewegung und anderer rechter Initiativen. Der Vermessungsingenieur trat auch beim islamfeindlichen Legida-Bündnis in Leipzig auf, als dieses noch parallel zu Pegida in Dresden demonstrierte. Der Sohn griechischer Einwanderer zeigte sich als scharfer Kritiker von Staat und Politikern, vergriff sich dabei oft im Ton, machte aber gleichzeitig gute Geschäfte mit staatlichen Behörden in Sachsen. Im Jahr 2016 bekam er wegen eines Facebook-Beitrags Besuch von der Kriminalpolizei, die die Äußerungen seinerzeit als Aufruf zu Straftaten wertete. Die Polizei kann sogenannte Gefährder von sich aus ansprechen, um deren weiteres Verhalten zu beeinflussen und zu signalisieren, dass polizeiliches Interesse an dieser Person besteht. Auf eine entsprechende Nachfrage zu diesem Thema erklärt die Stadt, dass das Vorkaufsrecht allein aus städtebaulichen Gründen ausgeübt worden sei.

Der Stadt gehört bereits das direkt neben dem Feriendorf liegende Grundstück am Waldbad. Im November hat der Langebrücker Ortschaftsrat entschieden, dass das verkauft und darauf eine Ferienanlage mit Flächen für Caravaning, Camping und Ferienhäuser errichtet werden soll. Auch Freiflächen für sportliche Aktivitäten sollen dort entstehen. Wenn die Stadt Dresden auch das Feriendorf kauft, könnte das Areal in diese Überlegungen mit einbezogen werden. Angaben zum Kaufpreis des Feriendorfes macht die Stadt nicht. „Zu den Details des Kaufvertrags, in den die Stadt eintritt, äußern wir uns nicht“, teilt Daniela Petters mit. Im September 2017 wurde das Areal für 575 000 Euro auf einem Immobilienportal im Internet angeboten.

Wie es mit dem Feriendorf nun weitergeht, ist derzeit aber noch offen. Zunächst muss die Stadtverwaltung über den Widerspruch entscheiden. Sollte es dabei bleiben, dass die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben will, kündigt Chawales bereits eine Klage gegen die Entscheidung an. Dann muss sich ein Gericht mit dem Thema befassen.