Der Dresdner Holger K. stand jetzt in Innsbruck vor Gericht und wurde wegen „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“ zu sechs Monaten Haft sowie danach zu 18Monate Bewährung verurteilt.
Der 43-jährige Kinderschänder ist in der Stadt kein Unbekannter, wurde er doch in den 90er Jahren bereits zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach der Wende hatte er den 15-jährigen Heimjungen Mirko zur Pflege angenommen. Doch er kassierte damals nicht nur die 1200 Mark Pflegegeld, sondern missbrauchte seinen Ziehsohn. Besonders fatal war, dass das Amtgericht Meißen Holger K. den Jungen anvertraute, weil dieser schon zuvor Opfer von Kinderschändern geworden war. Damals wurde die Soko „Doktor“ eingesetzt. Sie ermittelte insgesamt 40 missbrauchte Opfer zwischen elf und 18 Jahren. Bei Durchsuchungen stellte die Polizei 700 Pornos sicher. Insgesamt 17 Kinderschänder wurden im Umkreis von Holger K. ermittelt. Ab 1996 wurde ihnen der Prozess gemacht. Fast alle sind wieder frei.
Holger K. ging nach seiner Freilassung nach Österreich, arbeitete in Tirol als Hausmeister. Seine Neigung zu kleinen Jungen lebte er weiter aus. Diesmal suchte sich der Kinderschänder seine Opfer im Internet. Unter dem Decknamen „Stefan“ chattete er und vereinbarte ein Treffen mit einem Jungen, holte ihn in Seefeld zu Hause ab und schleppte ihn in seine Wohnung, um ihn zu missbrauchen. Die Tat flog auf, K. kam vor das Schöffengericht Innsbruck. Er leugnete seine Taten, gestand nur ein, er habe „eine Neigung zu jungen Burschen“. Richter Peter Friedrich verurteilte den Dresdner. Hiesige Experten schätzen das Urteil angesichts der Taten und des Vorstrafenregisters als zu milde ein. (SZ)