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Dresdner Sportarzt Sieghard F. angeklagt

Knapp neun Monate nach der Tat hat die Staatsanwaltschaft nun den bekannten Sportarzt Sieghard F. angeklagt. Sie macht ihn für den Tod seiner Frau verantwortlich.

Von Alexander Schneider
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Ende September vergangenen Jahres fanden Polizisten die Leiche der 53-Jährigen in der gemeinsamen Wohnung in Löbtau. Sieghard F. hatte die Beamten selbst informiert.
Ende September vergangenen Jahres fanden Polizisten die Leiche der 53-Jährigen in der gemeinsamen Wohnung in Löbtau. Sieghard F. hatte die Beamten selbst informiert. © Archiv: Tino Plunert

Dresden.  Der 64-jährige bekannte Dresdner Sportarzt Sieghard F. soll für den Tod seiner 53-jährigen Ehefrau verantwortlich sein. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat ihn nun wegen "Aussetzung" angeklagt. F. soll sich nicht um die hilfe- und pflegebedürftige Frau gekümmert haben, mit der er in Löbtau zusammen wohnte.

Die genaue Todesursache der 53-Jährigen ist bis heute unklar. Sie starb am 24. September. Wie F. war auch sie schwer alkoholkrank. F. selbst hatte später die Polizei alarmiert. Gegen den Mediziner war zunächst wegen eines Tötungsverdachts ermittelt worden, er befand sich mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Ein Tötungsvorwurf habe sich nicht bestätigen lassen, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden. Die Approbation des Mediziners ruhe derzeit. 

Sieghard F. ist mehrfach wegen Verkehrsdelikten, darunter Unfallflucht und Alkohol am Steuer vorbestraft. Zuletzt wurde er im September 2019 am Amtsgericht Dresden unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt, weil er schon 2017 seiner Ehefrau nach einem häuslichen Sturz nicht geholfen haben soll. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. 

Darüber hinaus liegt eine weitere Anklage am Landgericht Dresden gegen F. und weitere Mitangeklagte wegen Abrechnungsbetruges. Der Strafatatbestand "Aussetzung", Paragraf 221, ist eine Spezifikation der unterlassenen Hilfeleistung, kann aber deutlich höher bestraft werden. F. habe, so der Vorwurf, gegenüber seiner Ehefrau eine besondere Verantwortung: "Wer einen Menschen in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft", heißt es im Gesetzestext. 

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