Dresdnerin schlägt auf Tochter ein

Dresden. Marleen* ist kein einfaches Kind. Immer wieder riss die 16-Jährige in den vergangenen Jahren aus, tauchte bei ihrem Freund unter und wurde von der Polizei zurück in ihre Wohnung gebracht. Als die junge Dresdnerin wieder einmal verschwunden war, platze Mutter Jenny P. der Kragen.
Im April letzten Jahres eilte sie mit ihrer Schwester Nadine S. zur Wohnung des Freundes, um Marleen zu suchen. Dort hätten sie das Mädchen gefunden, festgehalten und ins Auto gepackt, sagen sie. Nein, geschlagen wollen sie den Teenager nicht haben, auch nicht geschubst oder an den Haaren gezogen, beteuerten die beiden Frauen, die wegen gefährlicher Körperverletzung vorm Dresdner Amtsgericht standen.
Doch die Eltern von Marleens Freund schilderten am Mittwoch eine gänzlich andere Szene: Jenny P. habe ihre Tochter gesehen, geschlagen, an den Haaren ins Kinderzimmer gezerrt und mit den Knien in den Bauch geboxt. Marleen habe „Hilf mir!“ gerufen. Als die Familie helfen wollte, habe Jenny P. angefangen, zu spucken und „ihr dreckigen Zigeuner“ zu schimpfen. Die Familie kommt aus Tschechien. Nadine S. habe Marleen darüber hinaus eine Ohrfeige verpasst und das Kind ermahnt, mitzukommen. Die beiden Frauen sollen sie schließlich durch das Treppenhaus ins Auto gezerrt haben.
Später am Abend, erzählten die Eltern, sei Marleen wieder ausgerissen und habe abermals bei ihnen Zuflucht gesucht. „Sie sagte, sie sei zu Hause gewürgt worden, bis sie keine Luft mehr bekam.“ Erst, als die alarmierte Polizei an der Tür klingelte, soll die Mutter von ihrer Tochter abgelassen haben. Wochen später soll sie sie auf der Straße noch als Schlampe beleidigt haben.
„Sie hätten darüberstehen müssen, Sie sind die Erwachsene“
Jenny P. betont, sie sei doch nur um das Wohl ihrer Tochter besorgt. Sie wolle sie von ihrem Freund fernhalten, der sie schlage. Der 17-jährige Freund, am Mittwoch ebenfalls als Zeuge vor Gericht, gab das sogar zu. Aber Angst habe Marleen vor ihm nicht. Marleen hat bereits am vorherigen Prozesstag von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Das darf sie, wenn persönliche Gründe wie eine enge Verwandtschaft zum Beschuldigten vorliegen. Die letzten Worte der Mutter in der Verhandlung: „Ich halte nichts davon, dass wir überhaupt alle hier sitzen.“
Richter Moritz Gies hatte am Mittwoch keine Zweifel, dass Marleen an jenem Abend misshandelt wurde. „Sie sind äußerst gewalttätig losgegangen“, sagte er in Richtung der Mutter. „Sie haben einen Auftritt hingelegt, bei dem sie alle abgeräumt haben, die sich Ihnen in den Weg stellten.“ Es gebe Momente, in denen Familienstreitigkeiten eskalieren können. Die Frage sei, wie man in solchen Momenten den Konflikt löst. „Sie hätten darüberstehen müssen, Sie sind die Erwachsene“, so der Richter zur Mutter. Aber offensichtlich habe Marleen nicht das Allerbeste aus der Erziehung mitgenommen. „Das einzige, was sie hier gelernt hat, ist, Konflikte mit körperlicher Gewalt zu lösen.“
Mutter Jenny P. ist wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung. Falls sie sich in der Bewährungszeit wieder etwas zu Schulden kommen lassen und den angeordneten Kurs für Selbstbeherrschung nicht wahrnehmen sollte, müsste die arbeitslose Friseurin ins Gefängnis. „Und glauben Sie mir, da schützt es sie nicht, dass sie noch minderjährige Kinder großzuziehen haben“, so Gies zu der dreifachen Mutter. Marleen hat inzwischen einen Amtsvormund.
Tante Nadine S., ebenfalls arbeitslose Friseuse, bereits wegen Körperverletzung vorbestraft und Mutter von vier Kindern, kommt mit einer Geldbuße in Höhe von gut 1.500 Euro davon. Sie habe zwar auch zugelangt, aber der überwiegende Teil der Körperverletzung sei von der Mutter ausgegangen. Außerdem habe sie zur Aufklärung des Falls beigetragen, wenn auch nicht immer ganz akkurat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Schwestern können Rechtsmittel einlegen.
* Name von der Redaktion geändert