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Was dürfen Drohnen?

Heidenauer Kleingärtner entdecken etwas am Himmel, was sie misstrauisch macht. Dabei ist das Fliegen nicht grundsätzlich untersagt.

Von Heike Sabel
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So schön Fotos von oben sind - solche Bilder mit der Drohne zu machen, bedarf in der Regel einer Erlaubnis.
So schön Fotos von oben sind - solche Bilder mit der Drohne zu machen, bedarf in der Regel einer Erlaubnis. © dpa

Badende Kinder, sich sonnende Frauen, werkelnde Kleingärtner - müssen sie es sich gefallen lassen, aus der Luft fotografiert zu werden? Das ging Heidenauer Hobbygärtnern durch den Kopf, als sie dieser Tage eine Drohne über sich kreisen sahen. Sie überlegten sich, was zu tun ist.  Die Drohne  kurzerhand "runterholen", ihr den Strom abdrehen oder sich an die Polizei wenden? Die Kleingärtner kennen sich damit nicht aus und wandten sich an die SZ. Hier steht, wer unter welchen Bedingungen eine Drohne fliegen lassen darf und ob man sich dagegen wehren kann. 

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