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Droht Bischofswerda eine Rückzahlung von Fördergeldern?

Was, wenn die Oberschule wenige Jahre nach der Sanierung ins Kulturhaus umziehen würde? Das Kultusministerium müsste prüfen – Ergebnis offen.

Von Ingolf Reinsch
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Die Oberschule an der Kirchstraße in Bischofswerda wurde vor wenigen Jahren saniert – mit Fördergeldern. Für die gelten Zweckbindungsfristen bis zum Jahr 2033.
Die Oberschule an der Kirchstraße in Bischofswerda wurde vor wenigen Jahren saniert – mit Fördergeldern. Für die gelten Zweckbindungsfristen bis zum Jahr 2033. © Steffen Unger

Bischofswerda. Für einen möglichen Umbau des Kulturhauses Bischofswerda liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Die von der Stadt beauftragten Gutachter gelangen zu dem Schluss, dass das Haus von seinen baulichen Gegebenheiten her sowohl zu einem Verwaltungs-, Tagungs- und Veranstaltungszentrum als auch zu einer dreizügigen Oberschule umgebaut werden könnte. 

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