Wählt Dürrröhrsdorf am 5. April?

Die wahlberechtigten Einwohner von Dürrröhrsdorf-Dittersbach dürfen am 5. April ihren neuen Gemeinderat und die Ortschaftsräte wählen. Was allerdings bei der Festsetzung des Wahltermins noch niemand wusste: Es könnte durchaus Schwierigkeiten geben. Aber sicher ist, die Wahlen werden stattfinden, sagt Jens-Ole Timmermann, Bürgermeister (parteilos) von Dürrröhrsdorf-Dittersbach. Man stehe deshalb auch mit dem Landratsamt in Kontakt. Die notwendigen Sicherheitsvorschriften, die die Wähler einhalten müssen, werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Wer sicher gehen will, sollte auf jeden Fall einen eigenen Stift mitnehmen. Und wer allen Unwägbarkeiten aus dem Weg gehen will, nimmt sein Briefwahlrecht wahr. "Die Teilnahme an der Briefwahl ist ohne Einschränkung und ohne Terminvereinbarung weiterhin zu den Öffnungszeiten möglich", sagt der Gemeindechef.
Außerdem hätte die Gemeinde die Neuwahlen auch nicht weiter verschieben können. Alles ist vorbereitet, die Kandidaten stehen in Startposition für den Wahlkampf. Eine Verschiebung würde bedeuten, dass wieder neue Fristen eingehalten werden müssen und vieles mehr. Dazu kommt, dass der jetzige noch amtierende Gemeinderat nur eingeschränkt handlungsfähig ist und das gesamte Prozedere erschwert wird.
Eine einfache Wiederholung der Kommunalwahl mit denselben Kandidaten konnte es nicht geben. Lediglich eine Wahl im November, mit einer kompletten Neuaufstellung der Kandidaten - inklusive des Sammelns von Unterstützungsunterschriften - wäre möglich gewesen. Diese wurde vom Gemeinderat jedoch abgelehnt. Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 29. Juli 2019 ausdrücklich eine Wahl angeordnet, bei der die Wahlvorschläge neu eingereicht werden müssen.
Die Kandidaten, die jetzt noch werben wollen, müssen auch einiges beachten. Da es bei den jüngsten Wahlen auch Ärger wegen der Wahlwerbung gegeben hatte, wurde die nun für dieses Mal konkret geregelt. So darf im Gemeindeblatt nur mit eingelegten Flyern geworben werden. Das wurde im Gemeinderat so festgelegt. Es ist also nicht gestattet, im Gemeindeblatt Anzeigen zu schalten.
Außerdem gibt es nun konkrete Regeln für die Bekanntmachungstafeln der Gemeinde. Es geht dabei einerseits um die Tafel direkt vorm Rathaus in Dürrröhrsdorf-Dittersbach. An dieser verkündete die Gemeinde schon immer ihre Informationen, Beschlüsse und andere öffentliche Bekanntmachungen. Nun kommen noch sieben in den Ortsteilen dazu. Diese Tafeln sind abschließbar, und wer sie nutzen möchte, muss bei der Gemeinde anfragen. An diesen Tafeln ist ebenso wie an der zentralen Tafel keine Wahlwerbung möglich. An 18 weiteren Tafeln in den Ortsteilen war Wahlwerbung prinzipiell möglich, 34 Tage vor der Wahl begann aber eine Karenzzeit, die das mittlerweile ausschließt. Keinen Einfluss hat die Gemeinde auf die privaten Tafeln in Wünschendorf und Wilschdorf.
Wahlmüde sind die Dürrröhrsdorf-Dittersbacher aber offenbar nicht. Parteien, Organisationen und Wählergemeinschaften konnten ausreichend Kandidaten aufstellen. Auch für die Wahllokale gibt es aus heutiger Sicht genug Personal.
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