Von Jana Ulbrich
Ein normaler Unterricht war am Löbauer Geschwister-Scholl-Gymnasium gestern nicht möglich. „Die Betroffenheit über das tragische Ereignis in der Silvesternacht ist riesengroß“, sagt Gerd Kunath, der stellvertretende Schulleiter. Vor allem in der Klasse 10/3, in der am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien ein Platz leer blieb, wurden die Schüler gestern den ganzen Tag über von Beratungs- und Religionslehrern betreut.
In der Klasse fehlt Julia, die seit dem Brand der Löbauer Skaterhalle vermisst wird und mit aller Wahrscheinlichkeit in den Flammen ums Leben kam. Auch die Liste der Beileidsbekundungen zum Tod der 15-jährigen Löbauerin im Internet wächst minütlich. Freunde der Schülerin, aber auch Unbekannte drücken dort ihre Gedanken aus.
Seit gestern ist klar, dass die Tote das Opfer eines Dummejungenstreichs mit ungeahnten Folgen wurde: Ein 17-Jähriger hatte aus Spaß eine Feuerwerksrakete in die vom Jugendverein „Kugellager“ genutzte Sporthalle am Löbauer Stadionweg geschossen – und damit den Großbrand ausgelöst.
Zahlreiche Unklarheiten
Das Geständnis des Jugendlichen, die Ergebnisse der Brandermittler und die zahlreichen Zeugenaussagen in den Vernehmungsprotokollen klären für die Staatsanwaltschaft Görlitz nun zumindest den Hergang des tragischen Ereignisses.
Zahlreiche Fragen aber bleiben noch offen: Ungeklärt ist nicht nur, warum sich Julia im Gebäude befunden haben soll, als das Dach zusammenstürzte.
Ungeklärt ist auch die Frage, ob die Feier möglicherweise illegal war. Und inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Jugendlichen, die sich regelmäßig in der Sporthalle trafen, offensichtlich schon seit Längerem sich selbst überlassen waren: „Verantwortliche des Kugellager-Vereins sind bei der Feier in der Silvesternacht nicht vor Ort gewesen und scheinen bis heute wie vom Erdboden verschwunden“, sagte gestern Löbaus Bürgermeister Dietmar Buchholz (parteilos). Trotz mehrfacher Bemühungen sei es der Stadtverwaltung noch nicht gelungen, einen der Verantwortlichen zu erreichen.
Der 17-jährige Schuldige muss nun mit einer Anklage wegen fahrlässiger schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Tötung – und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.