SZ +
Merken

Ehemaliges Klosterdorf hat Grund zum Feiern

Jiedlitz. Der Ort, der zurGemeinde Burkau gehört, wird 650 Jahre alt. Ein Blick in die Historie.

Teilen
Folgen

Von Horst Gersdorf

Das kleine Platzdorf Jiedlitz in der Gemeinde Burkau begeht 2005 den 650. Jahrestag seiner ersten urkundlichen Erwähnung.

Am 5. Februar 1355 verzichtete Wilrich von Kopperitz auf Zins aus den Dörfern Jiedlitz, Liebon und Cannewitz zu Gunsten des Klosters. Dabei sollte aber dieser Zins erst einmal seiner Tochter Clara und den drei Töchtern seines Sohnes zugute kommen. Die Groschen wurden dringend gebraucht, entlasteten sie doch das Kloster, das von landesherrlichen Beamten in ungebührlicher Weise in Anspruch genommen wurde. Diese Leute nutzten die Gastfreundschaft der Nonnen weidlich aus, so dass sich Kaiser Karl IV. veranlasst sah, den Landvoigt und die Stadt Bautzen anzuweisen, das Kloster gegen jedermann zu schützen. Das geschah 1356. Im April 1357 bestätigte der Kaiser nochmals diese und andere Geldleistungen an das Kloster. Zwei Jahrzehnte später wurde im Zinsregister des Klosters (1374/82) der Ortsname schon Jedlicz geschrieben, 1355 Gedelicz. Die damaligen Leute in Jiedlitz hießen Petir Trik, Petir Sator und Niczcze Jacobi, Nickil, Cubo, Heyne und Paulus kamen ohne Familiennamen aus.

Wechselhafte Geschichte

Jiedlitz gehörte im 14. Jahrhundert zu jenen 99 Ortschaften, die dem benachbarten Kloster zu zinsen, Naturalabgaben zu liefern oder landwirtschaftliche Arbeiten zu verrichten hatten. Noch im 18. Jahrhundert besaß das Kloster anteiligen Besitz in Auschkowitz, Bocka, Burkau und Jiedlitz. Das waren alles Dörfer, die heute zur Gemeinde Burkau gehören.

Auswärtige Flurbesitzer in Jiedlitz waren nicht nur das Kloster, sondern auch die Stadt Bautzen (1547) und das Rittergut Elstra (1580). In der Mitte des 17. Jahrhunderts beanspruchte auch ein in Jiedlitz eingerichtetes Rittergut Äcker und Wiesen. Fast drei Jahrhunderte später erfolgte die Ansiedlung von Bauern, die infolge der Erweiterung des Truppenübungsplatzes Königsbrück ihre dortige Heimat verlassen mussten.

Inzwischen setzte wohl auch in Jiedlitz ein Einwohnerrückgang ein, der dem mangelnden Angebot an Arbeitsplätzen geschuldet ist.

Verwaltungsmäßig gehörte Jiedlitz früher zum so genannten Bautzener Kreis, einem der beiden Hauptkreise des Markgrafentums Oberlausitz. Dann unterstand das Dorf seit 1843 dem Landgerichtsbezirk Bautzen, 1856 dem Gerichtsamt Kamenz, 1875 der Amtshauptmannschaft Kamenz, dem späteren Landkreis. 1974 wurde der Ort Gemeindeteil von Kleinhänchen, 1994 von Burkau und kam damit wieder zum Landkreis Bautzen.

Kleine Dörfer kooperieren

Nach Einführung der Landgemeindeordnung wurde 1839 der Halbhüfner George Müller erster Bürgermeister des Dorfes, damals noch Gemeindevorstand genannt. Weil Jiedlitz nicht sonderlich viel Einwohner hatte, war man darauf bedacht, mit anderen kleinen Dörfern zu kooperieren, um Kosten zu sparen und um sich gegenseitig zu unterstützen. Zum Beispiel durch die Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes mit Auschkowitz, Bocka, Glaubnitz, Kaschwitz, Kleinhänchen, Neraditz und Neuhof. Oder der seit 1838 von der vorgesetzten Behörde empfohlenen Bildung eines so genannten Heimatbezirkes, dem Jiedlitz, Bocka, Neustädtel, Glaubnitz, Säuritz und Kaschwitz mit ihren jeweiligen Ritterguts-, Kloster-, Domstifts- und Kreisamtsanteil angehören sollten. So ein Heimatbezirk hatte die Aufgabe, alte und gebrechliche, hilflos gewordene Menschen oder völlig verarmte Männer und Frauen ohne Familienanschluss zu betreuen und in jeglicher Hinsicht zu unterstützen.

Wer in der Gegend ist oder die zwischen Ostro und Neustädtel gelegene Schanze besucht, sollte den Abstecher nach Jiedlitz nicht scheuen und das Dorf mit seinen schmucken Anwesen besuchen. Dort kann in der Gaststätte Hrebik eingekehrt werden. Wer es nicht gleich nach Jiedlitz schafft, hat am 10. September dazu Gelegenheit, wenn der Jugendklub zum Dorffest einlädt, um das Jubiläum zu begehen. Eine „Lustbarkeitssteuer“ (wie vor knapp einhundert Jahren) wird von der Gemeinde deswegen aber nicht erhoben.