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Eigentümer verweigern Umstellung von Kläranlagen

Seit fünf Jahren müssen alle alten Gruben auf Vollbiologie umgerüstet sein. Doch noch immer gibt es im Altkreis hunderte Säumige.

Von Cathrin Reichelt
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Während der Umstellungsphase der Kleinkläranlagen auf die Vollbiologie gab es immer wieder die Möglichkeit, sich über die neue Technik zu informieren, wie hier auf einer Messe in Staucha. Dort hat Jürgen Eschen von der Fa. Bergzog (rechts) Christian
Während der Umstellungsphase der Kleinkläranlagen auf die Vollbiologie gab es immer wieder die Möglichkeit, sich über die neue Technik zu informieren, wie hier auf einer Messe in Staucha. Dort hat Jürgen Eschen von der Fa. Bergzog (rechts) Christian © Archivbild: André Braun

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie schreibt es vor. Für alle Grundstücke, die nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden können, müssen vollbiologische Kleinkläranlagen gebaut werden. Die Umstellung sollte eigentlich bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein. Aber nach wie vor werden auf vielen Grundstücken abflusslose- und Dreikammergruben für die Abwasserentsorgung genutzt.

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