SZ + Radebeul
Merken

Ein Bon für ein Brötchen

Ab sofort muss jeder Kunde einen Beleg bekommen – wie das schon am ersten Tag gehandhabt wird.

Von Catharina Karlshaus & Peter Redlich
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
In der Radebeuler Filiale vom Weinböhlaer Bäcker Liebscher: Der Kassenbon für ein Brötchen. Wie es ab sofort von den Behörden gefordert wird.
In der Radebeuler Filiale vom Weinböhlaer Bäcker Liebscher: Der Kassenbon für ein Brötchen. Wie es ab sofort von den Behörden gefordert wird. © Norbert Millauer

Radebeul. Ab sofort gilt die Bon-Pflicht. Wer etwas kauft, und sei es noch so klein, muss vom Verkäufer im Laden oder am Stand einen Kassenzettel bekommen. Das gilt auch für das Bier am Marktstand, die Bratwurst auf dem Pappdeckel und das einzelne Brötchen beim Bäcker. Hintergrund der bundesweit vom Finanzministerium festgelegten Pflicht: Steuerbetrug soll vorgebeugt werden. Doch gerade bei kleinsten Mengen und geringen Preisen schütteln viele Bürger den Kopf. Die SZ war am ersten Tag der Bon-Pflicht in Läden unterwegs.

Ihre Angebote werden geladen...