„Ein Fahrverbot für 21 km/h zu viel ist unverhältnismäßig“

Das war eine überraschende Rolle rückwärts: Die erst am 28. April eingeführten Strafen für zu schnelles Fahren sollen wieder entschärft werden. Das zumindest hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verkündet. Die Grünen protestieren, Autofahrer sind verunsichert. Was das jetzt bei Tempoverstößen heißt, erfragte die SZ bei Verkehrsrechtsanwalt Christian Janeczek aus Dresden.
Herr Janeczek, hat Ihnen die verschärfte StVO schon einen Mandanten beschert?
Ja, einen. Der Mann ist Vielfahrer, legt im Jahr 80.000 Kilometer zurück und hat keine Punkte in Flensburg. In Herzberg im südlichen Brandenburg soll er am 2. Mai innerhalb der Ortschaft 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Messung ergab 74 km/h, davon werden noch einmal drei km/h Messtoleranz abgezogen.
Laut alter Regel hieße das 80 Euro und ein Punkt. Nun droht dem Mann zusätzlich ein Monat Fahrverbot. Wie stehen seine Chancen, dem zu entgehen?
Ich konnte noch nicht prüfen, ob die Messung sattelfest ist. Normalerweise würde der Mann jetzt ein Regelfahrverbot bekommen. Nun lautet die Frage, ob ich gegenüber der Bußgeldstelle des Landkreises Elbe-Elster die besonderen Umstände meines Mandanten darlegen kann. Dann gebe es die Option, dem Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße zu entgehen. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch, und die Behörden gehen unterschiedlich damit um. Die Erfahrung zeigt, dass kleinere kommunale Behörden eher dazu neigen, bei bislang unbescholtenen Vielfahrern vom Fahrverbot abzusehen. Bei zentralen Bußgeldstellen wie in Bayern haben Sie schon Schwierigkeiten, einen Sachbearbeiter ans Telefon zu bekommen. Auch vor dem dann zuständigen Amtsgericht haben Sie als Autofahrer schlechte Karten. Das hat mit der ganz strengen Rechtssprechung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg zu tun.
Was heißt „ganz streng“?
Das OLG Bamberg hat entschieden, dass es für Autofahrer zumutbar ist, während eines Fahrverbots einen persönlichen Fahrer anzustellen und dafür ein Darlehen in Höhe von 7.000 Euro aufzunehmen. Wenn Sie Glück haben und der Amtsrichter gut mit der Staatsanwaltschaft kann, sieht der sehr häufig von einem Verfahren ab, weil der Staatsanwalt dann auch nicht in Rechtsbeschwerde geht.
Was raten Sie Ihrem Mandanten?
Das ist das Missliche: Ich weiß es nicht. Gesetzt den Fall, die StVO wird wieder entschärft, wäre es ein Fehler, eine Verdopplung der Geldbuße auszuhandeln, damit mein Mandant kein Fahrverbot bekommt. Bleibt die Entschärfung aus, landet der Fall vorm Amtsgericht Bad Liebenwerda. Dort werde ich dann mit höheren Anforderungen konfrontiert sein als gegenüber der Bußgeldstelle des Landkreises Elbe-Elster.
Die höheren Bußgelder und Fahrverbote sorgen für heftige Diskussionen. Der ADFC beispielsweise hält sie für richtig, der Verein Mobil in Deutschland sieht eine „Führerscheinvernichtungsmaschine“ in Gang gesetzt. Was sagen Sie?
Ich bin mit dem Herzen eher bei den Autofahrern, kann aber nicht sehen, dass es bald viel mehr Führerscheinentzüge geben wird. Es hätte sie gegeben, wenn wie geplant auch die Punktevergabe verschärft worden wäre. Das jedoch ist weder bei Geschwindigkeitsübertretungen noch bei Abstands- und Rotlichtverstößen passiert. Ursprünglich war das vorgesehen, und so wurde es auch überall verstanden und kommuniziert. Passiert ist es nicht.
Können Sie das mal an einem Beispiel erklären?
Die Regel lautet: Bekommt man als Temposünder eine Geldbuße von mehr als 60 Euro, gibt es dazu auch einen Punkt. Das hätte bedeutet, Sie müssten jetzt für innerorts 16 km/h zu viel einen Punkt bekommen, weil das Bußgeld seit dem 28. April auf 70 Euro gestiegen ist. Das ist aber nicht der Fall. Auf diese Weise kann man also nicht schneller als bisher acht Punkte sammeln, die den Führerscheinentzug bedeuten würden. Vom höheren Risiko des Führerscheinentzugs könnte man allenfalls reden, wenn man auf neu hinzubekommene Punkte-Tatbestände schaut. Zum Beispiel das Parken in der zweiten Reihe. Da bin ich gespannt, wie strikt das verfolgt wird.
Was ist Ihr Eindruck?
Wenn ich durch eine Großstadt wie Dresden fahre und Paketzusteller sehe, stehen die öfter in der zweiten Reihe oder auf einem Radweg. Sobald dort ein Radfahrer ausweichen muss, wäre das ja schon eine Behinderung. Wird das strikt verfolgt, kann es für solche Autofahrer eng werden. Es trifft dann aber in meinen Augen die Ärmsten: Leute, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, wenig verdienen und es eilig haben. Wir alle bestellen gerade in Corona-Zeiten immer mehr online. Wie sollen diese Fahrer in der Stadt Pakete ausliefern, ohne in der zweiten Reihe zu parken?

Rechnen Sie damit, dass jetzt mehr Autofahrer gegen ein drohendes Fahrverbot vorgehen?
Grundsätzlich ja. Da wird es zum einen jene geben, die sich erstmals gegen den Vorwurf wehren. Und es wird zum anderen mehr geben, die die Angelegenheit vor Gericht bis zum Ende durchfechten. Ich muss momentan jedem Mandanten sagen: Zieh’ die Sache so lange wie möglich hin! Denn der rechtsstaatliche Grundsatz lautet, dass alle Verschärfungen ab dem Zeitpunkt des Erlasses gelten, alle Entschärfungen dagegen auch rückwirkend – für alle nicht rechtskräftig abgeschlossenen Fälle. Jeder, der jetzt einen Bußgeldbescheid und ein Fahrverbot für 21 km/h zu viel innerorts oder 26 km/h außerorts bekommt, wäre naiv, sich nicht juristisch zu wehren.
Ist denn absehbar, wann eine Entschärfung kommen könnte?
Klar ist, dass es Monate dauern wird. Das ist keine schnelle Nummer. Der Punkt ist doch: Der Bundesrat wollte die Ende April in Kraft getretenen Verschärfungen. In diesem Gremium müsste es nun eine Mehrheit für eine Entschärfung geben.
Was sagen Sie zu den Plänen für eine Rolle rückwärts?
Ich halte sie für unmöglich, vor allem, wenn man die Außenwirkung bedenkt. Da tritt eine Verordnung in Kraft, und einige Tage später wird diskutiert, sie schon wieder zu ändern. Ich fände es allerdings richtig, hinsichtlich der Fahrverbote, wieder den ursprünglichen Zustand herzustellen. All das, was vor dem 28. April gegen eine Verschärfung sprach, gilt ja immer noch.
Was spricht denn dagegen?
Es ist unnötig, bei 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts sofort mit der harten Keule des Fahrverbots zu reagieren. Aus meiner Sicht wäre es viel sinnvoller, die Zahl der Kontrollen zu erhöhen. Auf der Autobahn 146 statt 120 km/h zu fahren, das kann jedem mal passieren. Dass dann einem Vielfahrer gleich ein Fahrverbot drohen muss, kann ich nicht nachvollziehen.
Innerorts kann doch jedes km/h zu viel über Leben und Tod entscheiden.
Nach der Argumentation könnte man auch schon bei 51 statt 50 km/h mit einem Fahrverbot reagieren. Um es mit einem anderen Delikt zu vergleichen: Natürlich ist jeder Ladendiebstahl nicht in Ordnung. Aber nicht jeder Ladendieb muss gleich ins Gefängnis gesteckt werden. Man muss doch überlegen, was eine angemessene Rechtsfolge für ein bestimmtes Fehlverhalten ist – auch im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Wenn ich jemandem die Vorfahrt nehme und ihn dadurch verletze, begehe ich eine Straftat. Dann ist es aber unter Umständen möglich, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da finde ich ein Fahrverbot für 21 km/h zu viel innerorts unverhältnismäßig.
Die AG Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, in der Sie mitarbeiten, plädiert für eine Flexibilisierung von Bußgeldverfahren bei Verkehrsverstößen. Was genau schwebt Ihnen vor?
Wir müssen das Individuum betrachten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Tempoüberschreitung von – sagen wir 31 km/h – immer das Gleiche ist. Ich sage: Nein, ist es nicht. Vielmehr stellt sich die Frage: Ist das jemand, der sein Leben lang korrekt gefahren ist und einmal ein Verkehrszeichen übersehen hat? Und wie waren die Umstände? War es wirklich notwendig, an dieser Stelle zu blitzen? Das sind alles Dinge, die man mit betrachten müsste. Ich denke, betroffene Autofahrer würden Strafen eher akzeptieren, wenn sie feststellen, dass ihr Fall individuell bewertet wird. Wer das Gefühl hat, nur ein Datensatz im Verwaltungsverfahren zu sein, wird auch keine Akzeptanz entwickeln.
Entfernen wir uns nicht mit jedem Zugeständnis an zu schnell fahrende Autofahrer von der „Vision Zero“ – also null Verkehrstoten in Deutschland?
Nein. Wir werden an „Vision Zero“ nichts ändern, wenn jemand nachts um drei bei Rot über eine Fußgängerampel fährt, wo weit und breit kein Fußgänger ist. Es muss auch die objektive Gefährdung einer Ordnungswidrigkeit betrachtet werden.
Was erwidern Sie denen, die sagen: „Du brauchst dich doch nur an jedes Tempolimit halten.“?
Es gibt vorsätzliche und fahrlässige Verstöße. Zu schnell zu fahren, das kann jedem mal versehentlich passieren. Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein.
Das Gespräch führte Andreas Rentsch.