Von Klaus Heyde
Die harte Verurteilung ist das Ergebnis einer verfehlten Lebenseinstellung. Richter Uhlig wählte keine beschönigenden Worte in seiner Einschätzung der Person des Ralph P.: Null Bock auf Arbeit, angebotene Hilfestellungen ignoriert, in den Tag hineingelebt und sich mit kriminellen Handlungen durchgeschlagen. Allein die „Bilanz“ seiner letzten drei Jahre war niederschmetternd.
Zur Last legte ihm das Gericht jetzt acht Straftaten, die er voriges Jahr in Sebnitz und Neustadt begangen hat. Das waren u. a. (schwere) räuberische Erpressung, Diebstahl in Geschäften, Hausfriedensbruch. Eine detaillierte Wiedergabe der Anklage würde den Rahmen des Berichts sprengen. Besonders drangsaliert hat er einen 40-jährigen Sebnitzer. Der schilderte als Zeuge, was ihm im November 2002 widerfahren ist. Auf dem Heimweg von einem „Bierausflug“ über die Grenze, weit nach Mitternacht, spürte er auf einmal einen spitzen Gegenstand im Rücken. Er wurde um zehn Euro erleichtert; mehr war bei ihm nicht zu holen.
Zwei Tage später wurde er von der gleichen Person erneut attackiert. Durch ein geöffnetes Fenster war der Angeklagte in dessen Wohnung eingestiegen und hatte anschließend seinem Kumpel G. Einlass gewährt. Gemeinsam hatte man dem Opfer seine Barschaft entwendet und die EC-Karte mitgehen lassen. Die zum Geldabheben nötige Geheimzahl fand man auf einem Zettel notiert, der ihnen beim Durchstöbern der Wohnung in die Hände gefallen war. Der anschließende Gang zum Geldautomaten war also von Erfolg gekrönt. Wie vor Gericht zu hören war, wurde der Mann um insgesamt 105 Euro geschädigt. Dieser Betrag ist ihm noch immer nicht in voller Höhe zurückerstattet.
Die Zeit des „In-sich-Gehens“ begann für den Angeklagten in der JVA Dresden. Hier raffte er sich zu einem bemerkenswerten Schritt auf. In einem Brief an den Geschädigten machte er den Versuch einer Entschuldigung. Dabei ließ er auch erkennen, durch den Konsum von Drogen auf die schiefe Bahn geraten zu sein. Im zu fällenden Urteil war noch eine Bewährungsstrafe aus 2001 zu berücksichtigen.
Das Jugendschöffengericht Pirna sprach eine Einheits-Jugendstrafe von drei Jahren Freiheitsentzug aus. Eine Bewährungszeit als freier Bürger kam für den Angeklagten also nicht mehr in Frage. Mit anderen Worten: Er muss sich jetzt im Strafvollzug bewähren – laut Richter Uhlig, „… um zu einer Lebenseinstellung zu finden, die ausschließt, dass er sein halbes Leben im Knast verbringt!“