Meißen. Die Regel ist eindeutig: Aller drei Jahre müssen Ingenieurbauwerke wie Brücken oder eben eine Stahlbetonkonstruktion wie der Triebischsteg überprüft werden. Das sei bei dem Fußweg über dem Bett der Triebisch zwischen Martinstraße und Hahnemannsplatz bislang auch so geschehen, erklärte Michael Grahl von der Dresdner Ingenieurgesellschaft Bonk + Herrmann mbH, die auch für die Meißener Stadtverwaltung arbeitet. „Ich prüfe den Steg seit Jahren.“ Und: „Beim Hochwasser 2013 hat es ihm den Rest gegeben.“