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Einbrüche in Autos gezielt vorgetäuscht?

Ein 33-jähriger Mitarbeiter einer Versicherung soll mehr als 30000 Euro mit der Regulierung fiktiver Schäden erbeutet haben.

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Von Maren Soehring

Die Tricks waren immer dieselben, der Schaden immens. Laut Anklage soll Marcel H. (33), ein ehemaliger Bundeswehr-Offizier, Versicherungen um einen mittleren fünfstelligen Euro-Betrag geprellt haben.

Dazu habe er seit Anfang 2005 – gemeinsam mit Komplizen – erfundene Einbruchsdiebstähle selbst „reguliert“. Die angeblich gestohlenen Autoteile, Rückspiegel, Scheibenwischer oder die komplette Innenausstattung, sollen sie zuvor selbst abmontiert, Autoscheiben zerschlagen und fiktive Gegenstände, etwa zwei neue Notebooks, als gestohlen gemeldet haben. Auch in Polen habe der Angeklagte Anzeigen wegen angeblich geklauter Kleidungsstücke und technischer Geräte aus Autos erstattet, um Geld von der Reisegepäckversicherung zu kassieren.

Geld in eigene Tasche gelenkt

2005 war der 33-Jährige bei einer Dresdener Allianz-Agentur beschäftigt gewesen und habe dort elf erfundene Schadensfälle reguliert. Dazu habe er sich das persönliche Passwort seiner Chefin beschafft, außerdem die im Büro aufbewahrte Chipkarte benutzt und das Geld auf Konten überwiesen, auf die er Zugriff hatte. Der Schaden lag jeweils bei gut 1500 Euro – die Agentur durfte Ansprüche bis zu 1600 Euro ohne die Zentrale zu informieren regulieren. Auch eine Wohnungsmaklerin soll M. 2006 mit gefälschten Papieren über seine tatsächlichen Einkommensverhältnisse getäuscht haben.

Seit gestern, also rund acht Jahre nach den ersten angeklagten Taten, steht Marcel H. nun vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Dresden. Er muss sich unter anderem wegen besonders schweren Betruges, Computerbetrugs und Urkundenfälschung verantworten. Insgesamt soll er deutlich mehr als 30000 Euro ergaunert haben.

Verfahrensabsprache geplatzt

Über eine Stunde lang berieten die Beteiligten hinter verschlossenen Türen über eine Vorabsprache zum Strafmaß im Falle eines umfassenden Geständnisses. Anders als die Staatsanwaltschaft wollte Verteidiger Andreas Gumprich für seinen Mandanten eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe erreichen. Der 33-jährige Angeklagte gehe einer geregelten Arbeit nach und sei nach den ihm vorgeworfenen Taten straffrei geblieben, sagte Gumprich. Im April 2010 war gegen Marcel H. ein Haftbefehl erlassen, dann aber Ende Oktober wieder aufgehoben worden.

Allerdings kam es in dem Rechtsgespräch zu keiner solchen Einigung. Das Schöffengericht steht nun vor einer langwierigen Beweisaufnahme mit 18 Zeugen. Der Prozess wird Anfang März fortgesetzt.