Von Ines Klein
Braucht Wachau eine Ortsgestaltungssatzung, an die sich immer weniger Einwohner halten? Diese Frage beschäftigte die Mitglieder des Technischen Ausschusses bei ihrer letzten Sitzung. Sie hatten dort, wie fast immer, über eine ganze Reihe von Bauanträgen in der Gemeinde Wachau zu entscheiden. Mal wünschen die Hauseigentümer schwarze Ziegel, mal soll ein Haus mit einer anderen Dachneigung gebaut werden. 35 bis 45 Grad sieht die Ortsgestaltungssatzung vor. Manche Firmen bieten aber auch Gebäude mit einem Dachneigungswinkel von nur 22 Grad an. In Seifersdorf in der Lomnitzer Straße soll ein solches Haus entstehen. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses gaben dafür ihr Ok.
Änderung der Ortssatzung
Doch sie stellten auch die Frage, wie viele Abweichungen von der Gestaltungssatzung der Ort verkraften kann. Bürgermeister Veit Künzelmann (CDU) versicherte, dass die Ortssatzung in der kommenden Zeit überarbeitet werden soll. Dem stimmte auch Falk Hanitzsch von der Fraktion Offene Bürgerliste/Gesunde Zukunft zu. Die Gemeinde- und Ortschaftsräte werden in einer ihrer nächsten Sitzung über das Thema beraten. Es gelte zwischen einem harmonischen Ortsbild und den Wünschen der Bürger abzuwägen. Neben der Dachfarbe, der Gestaltung der Fassaden mit Klinkern und Gebäudehöhen wird auch immer wieder der Dachüberstand diskutiert. Das Problem haben auch andere Gemeinden. Liegau-Augustusbad beispielsweise hat die Ortsgestaltungssatzung bereits aufgehoben, um den Bürgern mehr Spielraum bei der Planung ihrer Häuser zu geben.