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Eine ziemlich teure Ohrfeige

Dass eine Ohrfeige ziemlich teuer werden kann, hat der 27-jährige Markersdorfer Frank U. jetzt erfahren. Der arbeitslose Gießereifacharbeiter hatte im April vorigen Jahres den 52-jährigen Maurer Karl-Heinz Sch.

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Von Christian Rißler

Dass eine Ohrfeige ziemlich teuer werden kann, hat der 27-jährige Markersdorfer Frank U. jetzt erfahren.

Der arbeitslose Gießereifacharbeiter hatte im April vorigen Jahres den 52-jährigen Maurer Karl-Heinz Sch. geschlagen und ihm dabei das Trommelfell verletzt. Das Opfer erstattete Anzeige und U. bekam daraufhin von der Staatsanwaltschaft Post – einen Strafbefehl über 2 700 Euro wegen Körperverletzung. Das erschien ihm eindeutig zu viel und er legte Widerspruch ein.

So kam die Sache nun vor das Görlitzer Amtsgericht. „Eigentlich waren wir einmal Freunde“, sagte der Angeklagte. Aber wegen eines Missverständnisses bekam er sich mit dem Geschädigten in die Haare.

Frank U. fühlte sich provoziert, traktierte sein Opfer zunächst mit Fußtritten und gab ihm später zwei Ohrfeigen. Karl-Heinz Sch. wurde dabei so stark verletzt, dass er sich in ärztliche Behandlung begeben musste.

Alkohol soll nicht mit im Spiel gewesen sein. „Frank U. hatte möglicherweise einen schlechten Tag erwischt“, sagte dann auch der Rechtsanwalt des Geschädigten, der noch ein saftiges Schmerzensgeld für seinen Mandanten forderte. Schlecht für Frank U. war auch, dass er sich erst im Gerichtssaal zu einer Entschuldigung hinreißen ließ.

Richterin Silke Pabst empfand die beantragte Strafe der Verteidigung von 320 Euro jedoch als viel zu gering, ging sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft von 720 Euro hinaus und erkannte auf eine Strafe von 1400 Euro.

Mit dem Schmerzensgeld sowie den Gerichts- und Rechtsanwaltkosten dürfte der verhandelte „Ausraster“ den gleichen Wert haben wie der ursprüngliche Strafbefehl.