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Einfacher Fall, komplizierte Verhandlung

Ein 21-Jähriger stand jetzt wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vor Gericht.

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Die Strafverhandlung gegen Eric J. wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sieht nach einem Routinefall aus. Im Dezember 2012 ist der 21-Jährige bei seiner Einreise aus Polen nach Deutschland in eine Kontrolle geraten. Dabei wurden bei ihm 40 in Deutschland nicht zugelassene Knallkörper des Typs „La Bomba“ gefunden. Der Staatsanwalt wirft ihm darum fahrlässigen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Vor Gericht sagt J.: „Das stimmt. Ich habe gewusst, dass die Dinger nicht zugelassen sind.“ Er habe nach der Kontrolle eine Erklärung für die freiwillige Abgabe der Sprengkörper und deren Übergabe an den Entschärfungsdienst unterschrieben. Ein klarer Fall also? Mitnichten, denn im Verlauf der Handlung kommen Fakten auf den Tisch, die J. in ein anderes Licht tauchen. Er hatte nicht seinen ersten Auftritt vor Gericht. Seit 2005 hat er mindestens neun Straftaten begangen, darunter Diebstahl, vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Verfahren gegen ihn wurden oft eingestellt oder nach dem Jugendstrafrecht geahndet, also relativ glimpflich. Und er hat ein weiteres Problem: Er sei schwer alkoholkrank, berichtete seine Jugendgerichts-Helferin. Ursache dafür sei wohl der Tod seines Vaters vor einigen Jahren. Er habe damals nicht nur seine Lehre abgebrochen, sondern auch heftig zu trinken begonnen, bis zu zwei Flaschen Schnaps täglich. „Das macht ihn schwer integrierbar“, sagt die Sozialbetreuerin. Allerdings trinke er heute nur noch Bier und verfüge ungeachtet dieser kritischen Einschätzungen über einen positiven Kern. Diesen Kern hatte auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft während der Verhandlung ausgemacht. Der Fluch des Angeklagten seien die früheren Straftaten und der Tod des Vaters. Andererseits sei er aber auch bereit, sich einzubringen. Er beantragte, für J. nach dem Jugendstrafrecht eine Strafe von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit und Folgemaßnahmen, für den Fall, dass er die Stunden nicht leistet. Richter Folda folgte dem Antrag und drohte bei Verweigerung der Arbeitsstunden eine weitere Anhörung, Dauerarrest und die Nichtaufhebung der 30 Stunden an. (jz)

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