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Elternbegleitung: Das übernehmen die Kassen

Die meisten Krankenkassen tragen die Kosten als freiwillige Leistung. 

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© PR/Helios Kliniken

Muss ein Kind stationär behandelt werden, hilft es meist sehr, wenn Mutter oder Vater bei ihm sein kann. Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland empfiehlt das generell für alle Kinder bis neun Jahre. Viele Krankenhäuser bieten deshalb an, Eltern als Begleitpersonen aufzunehmen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.

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