Endlich mehr Freizeit – dank Altersteilzeit

Die „kürzeste Geschichte Deutschlands“ liegt ganz oben auf dem Bücherstapel von Thomas Kaulfuß. Schon mehrfach hat er den 250-Seiten-Bestseller zur Hand genommen, um ihn dann doch wieder zur Seite zu legen. Nicht nur Rentner, auch Frührentner haben offenbar niemals Zeit. Dabei war es gerade der Wunsch nach mehr Raum zum Lesen, Lernen und Neues entdecken, der den heute 64-Jährigen dazu bewogen hatte, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Vor etwa sechs Jahren entschied er sich deshalb für das Altersteilzeitmodell seines Arbeitgebers, der DDV Mediengruppe in Dresden.
„Als ich berufstätig war, bin ich ziemlich durch mein Leben gehetzt, auch wenn ich meinen Job als Journalist immer sehr gern gemacht habe“, sagt Kaulfuß. Mittlerweile hat er die passive Phase der Altersteilzeit angetreten, ist also freigestellt von der Arbeit. „Die Zeit zum Lesen ist immer noch knapp, aber ich mache jetzt so viele Dinge, die ich vor mir hergeschoben habe“, sagt er. Insgesamt sei sein Leben viel ruhiger geworden. Genau das habe er sich gewünscht.
Den Traum von mehr Freizeit ab 60+ träumen viele. Im Jahr 2018 nahmen etwa 241.000 Beschäftigte in Deutschland den Weg dahin über die Altersteilzeit. Das bedeutet: Sie reduzieren in den letzten Jahren ihre Arbeitszeit um die Hälfte. Der Vorteil zur normalen Teilzeit ist: 50 Prozent weniger arbeiten heißt nicht gleichzeitig 50 Prozent weniger Verdienst. Denn während der gesamten Dauer der Altersteilzeit, die aus einer aktiven und einer passiven Phase besteht, bezieht der Arbeitnehmer ein Gehalt. Es setzt sich aus dem hälftigen sozialversicherungspflichtigen Entgelt und einem Aufstockungsbeitrag des Arbeitgebers zusammen.
Die Aufstockung muss laut Gesetz mindestens 20 Prozent betragen. „Es ist auch möglich, einen höheren Beitrag auszuhandeln. Manche Firmen stocken sogar bis zu 80 oder 90 Prozent auf“, sagt Christian Lindner, Rentenberater in Dresden. Die Zulage sei sozialversicherungsfrei, und Steuern fallen darauf auch nicht an. Allerdings berücksichtigt sie der Fiskus bei der Einkommensteuererklärung – und das kann einen höheren Steuersatz zur Folge haben.
Bis vor wenigen Jahren galt die Altersteilzeit für viele Arbeitgeber noch als ein Mittel, Mitarbeiter „preiswert“ zu entlassen. Bis Ende 2009 wurde das Modell sogar von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Heute, in Zeiten des Arbeitskräftemangels, ist die Altersteilzeit – zumindest für Unternehmen – nicht mehr ganz so interessant und bei hohen Verdiensten auch teuer.
Die gesetzliche Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz, das am 1. August 1996 die Vorruhestandsregelung ablöste. Demnach gibt es für Beschäftigte keinen Anspruch auf eine Altersteilzeitregelung. Der Arbeitgeber muss mitspielen. In zahlreichen Unternehmen ist das Modell über Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge geregelt, etwa in der Metall- und Chemieindustrie, im Bankgewerbe oder im öffentlichen Dienst. Wenn jedoch bereits fünf Prozent der Belegschaft in Altersteilzeit sind, können Anträge abgelehnt werden.
Kein sanfter Übergang
Außerdem gilt: Wer eine Altersteilzeit in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens 55 Jahre alt sein und noch mindestens zwei Jahre bis zur Rente haben. Zudem muss er innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, wahlweise in Teilzeit. Zeiten, in denen Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen wurde, gehören mit dazu.
Laut Altersteilzeitgesetz muss während der Altersteilzeit die Arbeitszeit halbiert werden. Es gibt zwei verschiedene Grundvarianten. Beim Gleichverteilungsmodell reduzieren die Beschäftigten ihre Arbeitszeit gleichmäßig über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit. Wer also regulär 40 Stunden pro Woche arbeitet, ist dann nur noch 20 Stunden tätig – etwa mit halben Arbeitstagen oder weniger Arbeitstagen pro Woche. Auf diese Weise können neue Mitarbeiter noch eine Zeit lang vom Know-how älterer Kollegen profitieren.
„Weitaus beliebter ist jedoch das Blockmodell“, sagt Rentenberater Lindner. Dabei geht der Beschäftigte in der ersten Hälfte der vereinbarten Altersteilzeit-Dauer wie zuvor dem Job nach. „Anschließend, in der passiven Phase, ist er von der Arbeit freigestellt“, sagt Lindner. Für ihn liegen die Vorzüge dieser Variante auf der Hand: „Für Arbeitnehmer ist es sehr attraktiv, weil sie im zweiten Teil zu Hause sind und ihr Altersteilzeitgehalt weiter beziehen. Und Arbeitgeber kennen einen festen Stichtag, ab wann eine Stelle neu besetzt werden muss.“ Laut Gesetz ist eine Höchstdauer für das Blockmodell für drei Jahre vorgesehen. Unternehmen können aber abweichende Regelungen für ihre Mitarbeiter treffen.
Theoretisch ist als dritte Möglichkeit auch eine individuelle Verteilung der Arbeitszeit auf den vereinbarten Zeitraum möglich – solange der Anteil bei durchschnittlich 50 Prozent liegt.
Auch für Thomas Kaulfuß kam nur das Blockmodell infrage. „Täglich weniger Stunden zu arbeiten, ist im Journalistenberuf kaum machbar“, sagt er. Seine Altersteilzeit dauert sechs Jahre. Die erste Hälfte begann für ihn mit 59. Drei Jahre lang war er täglich in der Redaktion, bevor er ab Januar 2019 freigestellt wurde. Der Übergang in den Ruhestand verlief also nicht so sanft, wie es das Modell der Altersteilzeit suggeriert. „Von einem auf den anderen Tag auszuscheiden, war schon befremdlich“, sagt Kaulfuß. Nicht nur die beruflichen Kontakte seien plötzlich weggefallen. Auch die tägliche Herausforderung habe ihm gefehlt. „Ich bin aber nicht in ein Loch gefallen, weil ich mich mental auf die Zeit vorbereitet und allerlei Ideen im Kopf hatte.“
So führte ihn einer der ersten Wege an die Uni Dresden, wo er sich als Gasthörer anmeldete. Anglistik, Amerikanistik, Geschichte und Weltwirtschaft sind seine Leidenschaft. „Endlich kann ich mich intensiv den Sachen widmen, die mir wichtig sind“, sagt Kaulfuß. Und dann sind da auch noch die Enkel und die betagten Eltern, für die jetzt mehr Freiraum bleibt.
"Ich bereue meine Entscheidung nicht"
Die finanziellen Einbußen nimmt er in Kauf. „Das ist mir die gewonnene Freizeit wert“, sagt Kaulfuß. Das kann allerdings nicht jeder. „Wer sich für Altersteilzeit interessiert, sollte sich ausrechnen lassen, ob er sie sich finanziell leisten kann“, sagt Lindner. „Beschäftige verdienen in der Zeit weniger. Das hat am Ende Auswirkungen auf die Höhe der Rente.“ Je nach betrieblichen Regelungen können zudem Sonderzahlungen, wie das Urlaubsgeld, wegfallen.
Um den Einkommensverlust zu mindern, zahlt der Arbeitgeber für den Beschäftigten weiter in die Rentenkasse ein. Das Gesetz sagt, dass es mindestens 90 Prozent der bisherigen Beiträge sein müssen. Das bedeutet: Die Rentenversicherungsbeiträge sind für die gesamte Dauer der Altersteilzeit um zehn Prozent reduziert. „Bei einem Durchschnittsverdiener mit drei Jahren Altersteilzeit und Rentenbeiträgen von 90 Prozent liegt die monatliche Einbuße der späteren Rente bei etwa zehn Euro“, rechnet Rentenberater Lindner vor.
Fest steht: Die Jahre der Altersteilzeit zählen zu den 45 notwendigen Versicherungsjahren für die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Diese kann je nach Geburtsjahrgang schon deutlich vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei gewählt werden. Und: Das Ende der Altersteilzeit markiert immer zugleich auch den Beginn der Altersrente. Dabei ist es unerheblich, ob die gesetzliche Regelaltersrente oder eine vorgezogene Rente mit Abschlägen in Anspruch genommen wird. Diesen Kompromiss wählte auch Thomas Kaulfuß. Er wird vier Monate vor seiner Regelaltersgrenze, die bei 66 Jahren und zehn Monaten liegt, in Rente gehen. Dafür muss er zusätzlich 1,2 Prozent Abschläge von seiner Rente in Kauf nehmen. Denn pro vorgezogenem Monat werden lebenslang 0,3 Prozent abgezogen. „Ich bereue meine Entscheidung trotzdem nicht“, sagt Kaulfuß.
Sein Vorhaben, noch mal zu studieren, hat er angesichts des festen Stundenplans allerdings aufgegeben. Lieber teile er sich seine Zeit, sein Leben selbst neu ein. So hat der Musikfan 2019 ehrenamtlich bei den Dresdner Jazztagen mitgeholfen. An der Sächsischen Landesbibliothek unterstützt er mit einer Recherche zur Biografie sächsischer Unternehmen ein kleines Forschungsprojekt, begleitet Leser auf SZ-Reisen, war unterwegs in Kanada und im Iran. Und dann sind da ja auch immer noch die Bücher auf seinem Schreibtisch. Es scheint, als wenn „Die kürzeste Geschichte Deutschlands“ noch länger warten müsste.
Die Serie:
- Teil 1: So verstehen Sie Ihre Renteninformation
- Teil 2: Die Rente vorziehen – mit welchen Abzügen muss ich rechnen?
- Teil 3: Auf Vorrat arbeiten - wie funktioniert ein Lebensarbeitszeitkonto?
- Teil 5 am 8. August: Mit Sonderzahlungen die späteren Rentenabzüge mindern – für wen lohnt sich das und was kostet das?
- Teil 6 am 15. August: Rente bei Schwerbehinderung – wann ist ein früherer Jobausstieg möglich und mit welchen Einbußen ist zu rechnen?